[Allegro] Rechtliches: wie ist die Rechtslage? Wem gehört allegro-C?
Ulrich.Osterhus at LG-Luebeck.LandSH.de
Ulrich.Osterhus at LG-Luebeck.LandSH.de
Di Jul 19 10:18:40 CEST 2016
Hallo Herr Lehmann,
>>daß ich mit meiner kleingrossschreibe anecke, TUT MIR LEID! himmel.
>>
>Akzeptiert. Gestehen wir uns einfach gegenseitig unsere Macken zu. Meine ist, daß
>mich so eine Schreibe nervt.
vermutlich verstehen Sie Ihre Form der Kleinschreibung als künstlerische Artikulation. Sprachlich enthalten Ihre Beiträge schon einige fantasievolle Perlen. Ich vermute, dass in Ihrem Bücherschrank Dieter Stündels Übersetzung von James Joyce's Finnegan's Wake haben:
Finnegans Wake / Finnegans Wehg: Kainnäh ÜbelSätzZung des Wehrkess fun Schämes Scheuss
Auf jeden Fall ein interessanter Versuch der Lesbarmachung des Werkes für Deutsche.
Weitere unverächtliche Quellen wären Lewis Carroll und Arno Schmidt.
Vielleicht können Sie sich dazu durchringen, Ihre Kleinschreibung zu urbanisieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Aber nicht zu sehr weichspülen! Sie muss ja nicht den Kriterien eines anwaltlichen Schriftsatzes genügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Osterhus
-------------- nächster Teil --------------
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