[Allegro] Neue RDA-Beispielsammmlung beim GBV
Anando Eger
a.eger at aneg-dv.de
Di Feb 14 15:08:30 CET 2017
Hallo allerseits,
ich oute mich mal: Ich bin für den srikten Bann des groß
geschriebenen Binnen-I's. Passt weder in die Rechtschreibregeln,
noch läßt es sich in andere Sprachen übertragen.
Die von Herrn Fischer zitierte Variante aus HANS halte ich für die
einzig sinnvolle. Das hätte den Vorteil, dass man damit implizit das
Geschlecht gleich mit erfasst hat.
Zumindest bei der Erfassung kann man also definitiv 'Verfasser' oder
'Verfasserin' verwenden.
Bei Daten-Importen aus dem englischen müsste man sich über die
Authority-Records den Inhalt aus MARC 375 $2 besorgen. Dort gibt es
dann auch Codes für Neutren und Transgender ... (VerfasserEs?)
Für den Export kann man für die Ermittlung des 'Relator code' den
Wortstamm der Beziehungskennzeichnung auswerten.
Viele Grüße
Anando Eger
PS: Wer weiß, ob irgendwo definiert ist, ob das soziale oder das
biologische Geschlecht zu verwenden ist?
(https://de.wikipedia.org/wiki/Datenstandards_zur_Beschreibung_des_G
eschlechts)
-------------------------------------------------------------------
Anando Eger Datenverarbeitung
Herr Dipl.-Ing. Anando Eger
Gustav-Voigt-Str. 24
01156 Dresden
Tel.: +49 (0)351 454 1236 http://www.aneg-dv.de
Fax: +49 (0)351 454 1238 mailto:a.eger at aneg-dv.de
-------------------------------------------------------------------
== Wir sprechen deutsch. ==
Liebe KollegInnen,
> Am 14.02.2017 um 13:22 schrieb Bernhard Eversberg <b-eversberg at gmx.de>:
>
> Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 13:00 Uhr
> Von: Ulrich.Osterhus at LG-Luebeck.LandSH.de
>
> > Mir würde schon "Verfasser/in" reichen. Und wenn es im juristischen Schriftgut "Anwalt", "Richter", "Staatsanwalt" > heißt, wird
> > in der Fußnote geflissentlich darauf hingewiesen, dass damit ausdrücklich auch die weibliche Form > gemeint ist,
Ob das eine akzeptable Vorgehensweise ist, ist eher strittig.
Solange die umgekehrte Form (wiewohl minimal länger) nicht
akzeptiert wird (bei allen weiblichen Bezeichnungen sind auch alle
Männer
mitgemeint) vermute ich eher Diskrimierung. Gleichbehandlung als
Fußnote? Eher nicht.
> Das wäre auch eine Idee für Kataloge, immer unten eine sinngemäße Fußnote!
> Andererseits steht ja in den Daten immer auch ein Code ("aut" für VerfasserIn usw.). Nur dieser
> ist international genormt und somit sprachübergreifend austauschbar. Katalogsoftware
> könnte auf die Textbezeichnung verzichten, wäre sie in der Lage, die Codes entsprechend
> aufzulösen. Nicht jede Software kann das. Andererseits können Textbezeichnungen
> mit der Zeit veralten oder politisch inkorrekt werden. Dann müßte die Software eine
> Funktion "Globale Ersetzung" haben. Nicht jede hat sowas. allegro ist da kein Maßstab,
> denn nach gern verbreiteter Ansicht führender Kolporteure ist es auf dem absteigenden Ast.
Vielleicht hilft es bei HANS vorbeizuschauen. Dort wird bei
vorhandener Geschlechtskennung die entsprechende Form angezeigt
("Codierungen für Funktionsbezeichnungen weibl. Personen",
zyix100+iw bzw zyix100+if). Je nachdem, wie viele Berufe oder
Aktivitäten
benutzt werden können oder sollen, kann die Liste natürlich länglich
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer
Mehr Informationen über die Mailingliste Allegro