[Allegro] Festschrift Palandt Bürgerliches Gesetzbuch
Bernhard Eversberg
b.eversberg at tu-braunschweig.de
Mo Okt 5 09:26:43 CEST 2015
Am 05.10.2015 09:08, schrieb Osterhus, Dr. Ulrich (LG-Lübeck):
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> dem Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016 wird eine "Festschrift Palandt Bürgerliches Gesetzbuch" beigegeben. Wo bringe ich die unter? Kann ein Buch eine Körperschaft sein ("Gefeierte Körperschaft", also #69)? Oder doch lieber in #26 ("Titel enthaltener Werke")? Oder als eigenständige Publikation? Natürlich dann mit separater Verzeichnis-Nr.?
>
Nicht selten ernüchtert es uns, wie Verlage mit unserer Begrifflichkeit
und unseren Usancen gründlich unvertraut sind. Sie normieren ihre
eigenen Namen nicht, um die schlimmste Diskrepanz zu nennen.
In Titeln wird geschludert, daß es nur so seine Bewandtnis hat. Wenn im
Titel "Festschrift" steht, besagt das keinesfalls, daß es in unserem
wohldefinierten Sinne eine ist. Oder "Kongress", wie in
http://d-nb.info/921014139 ,
benennt nicht unbedingt ein Tagungsbericht, "Journal" nicht
notwendig ein fortlaufendes Sammelwerk.
Die Formalkatalogisierung kann sich also nicht immer allein auf reine
Formalien beschränken, sondern hat gelegentlich sehr wohl auch den
Inhalt in den Blick zu nehmen.
> "Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen."
>
Nunmehr hoffentlich eine weniger,
B.E.
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