[Allegro] Festschrift Palandt Bürgerliches Gesetzbuch

Thomas Berger ThB at Gymel.com
Mo Okt 5 09:47:33 CEST 2015


Am 05.10.2015 um 09:08 schrieb Osterhus, Dr. Ulrich (LG-Lübeck):
> Hallo und guten Morgen,
> 
> dem Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016 wird eine "Festschrift Palandt
> Bürgerliches Gesetzbuch" beigegeben. Wo bringe ich die unter? Kann ein
> Buch eine Körperschaft sein ("Gefeierte Körperschaft", also #69)? Oder
> doch lieber in #26 ("Titel enthaltener Werke")? Oder als eigenständige
> Publikation? Natürlich dann mit separater Verzeichnis-Nr.?

(ET November 2015)

Lt. Verlag hat die Festschrift 160 Seiten und ist separat gebunden,
und "Beilagen" haette man ja ohnehin nur bei Zeitschriften oder
Schriftenreihen "(Beck'sche Kurz-Kommentare ; 7)" als eigene
Schriftenreihe aufzufassen, duerfte alle Kataloge ueberfordern....

"Der Palandt" sieht sich also offensichtlich als Institution und
feiert sich entsprechend selbst. Bibliographisch hat diese Sicht
allerdings recht wenige Spuren hinterlassen und auch RDA-
Katalogisierung duerfte nicht so weit gehen (es /ist/ allerdings
moeglich, eine Koerperschaft "Palandt (Redaktion)" einzufuehren,
aber das trifft es ja nicht unbedingt). Als Analogie fallen
mir zwar die MGH ein, auch da hat sich ein Werk irgendwann
verkoerperschaftlicht, die Unterschiede duerften allerdings
recht gross sein. Jedenfalls koennen wir uns (mit dem Publikum
und dem Verlag) eigentlich darauf einigen, dass hier ein Werk
gefeiert wird.

Die Feier der 75jaehrigen Wiederkunft der Erstauflage als Ereignis
koennte als Koerperschaft (Veranstaltung) Substanz genug haben,
sie waere dann an der Festschrift beteiligt. So ganz klar ist
mir das nicht, zwar sind "virtuelle Koerperschaften" und
"Ad-hoc-Ereignisse" im Blick, und vielleicht spendiert der
Verlag einer konkreten Gruppe von Menschen zu einem festen
Termin ein paar Kaviar-Schnittchen, aber unser "Festschriften"-
Konstrukt dient ja traditionell dem Ziel, den/die/das Gefeierte
ohne den Umweg des Nachweises einer konkreten Veranstaltung
im Katalog dingfest zu machen. Im Allgemeinen waere es recht
Muenchhausenesk, das nackt Erscheinen einer Festschrift in ein
Ereignis umzumuenzen und zur Koerperschaft zu erheben, die dann
Herausgeber dieser Festschrift ist. Bei Ausstellungen etc.
wird es zwar genau so gemacht, aber da gibt es auch etwas mehr
Substanz...

Thema der Veranstaltung (und der Festschrift ohnehin) waere dann
der Palandt als Werk (auflagenuebergreifend), der entsprechende
Normsatz dazu duerfte im November ohnehin faellig werden, um alle
Auflagen zu verklammern.

Aber ich bin auch gespannt, wie es tatsaechlich realisiert werden
wird.

viele Gruesse
Thomas Berger



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