[Allegro] #60 : sein oder nicht sein? s.a. allegro-Format 2004

Thomas Berger ThB at Gymel.com
Mo Jun 29 10:13:12 CEST 2009


-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Lieber Herr Eversberg, liebe AllegrologInnen,


>> http://sun250.biblio.etc.tu-bs.de/pipermail/allegro/2009-February/029069.html
>>
>> http://sun250.biblio.etc.tu-bs.de/pipermail/allegro/2009-February/029070.html
>>
>> http://sun250.biblio.etc.tu-bs.de/pipermail/allegro/2009-February/029071.htm
>>
>>
> Dem, bes. dem dritten, ist wenig hinzuzufügen.

"Not Found" ;-)

http://sun250.biblio.etc.tu-bs.de/pipermail/allegro/2009-February/029071.html

Mich stoert in diesem Beitrag genau wie im Format-Dokument ("Künftig wegfallend!
 Urh.Begriff fällt weg") die mangelnde Trennschaerfe zwischen dem Begriff
Urheber / Konzept der Urheberschaft und der speziellen Situation der
Urheber-Schriften, also denen, die nicht nur a) Urheber haben sondern bei denen
b) die Hauptansetzung darunter erfolgt.

Letztere dachte man irgendwann loswerden zu koennen, aber Herr Allers hat
ja zusammengetragen, dass man sie weder losgeworden ist noch unbedingt gerne
auf die in dieser Situation verbesserte Sortierbarkeit verzichten moechte.

Es mag beim Begriff in Zukunft leichte Verschiebungen geben, so genau verfolge
ich nicht, wie die RDA sich immer mehr den AACR2 angleichen, Kongresse und
Ausstellungen werden vielleicht in Zukunft nicht mehr kuenstlich zu
Koerperschaften gemacht werden sondern zu "Events" und benoetigen irgendwann
eine eigene Kategorie, oder das "veranlasst /und/ herausgegeben" als
hinreichendes Kriterium fuer koerperschaftliche Urheberschaft wird modifiziert
oder die "Rule of Three" wird abgewandelt...
Jedoch den /Begriff/ bzw. das Konzept der (zwanglaeufig manchmal auch
koerperschaftlichen) Urheberschaft werden wir gewiss nicht los, man denke etwa
an Gesetze und Vereinspostillen.

Das Formate-Dokument koennte dahingehend praezisiert werden, dass ersichtlich
ist, dass Variante B. der von mir gestern aufgestellten Interpretationen
gemeint ist:

> A.
> Das A-Format ist woertlich zu nehmen, d.h. #60 enthaelt den/die
> Urheber im RAK-Sinn, #61 den/die sonstigen beteiligten Koerperschaften.
>
> B. (Eine Teilmenge von A.)
> #60 ist in Bezug auf die Ansetzung zu sehen, d.h. es enthaelt den/die
> Urheber im Fall von Urheberschriften [...]
[und #61 dann neben den sonstigen Beteiligten Koerperschaften auch Urheber,
und zwar im Fall der Nicht-Urheberschrift]
>
> In beiden Varianten muesste #60 uebrigens wiederholbar sein...


(Bei persoenlichen Urhebern = Verfassern haben wir das Problem in selteneren
Faellen auch: RAK leugnet ja nicht, dass der Aufsatz in Nuclear Physics B
27 Verfasser hat, das Regelwerk besagt nur, dass er in diesem Fall nicht
als "Verfasserschrift" unter dem erstgenannten/hervorgehobenen Verfasser
haupteinzutragen ist.)

viele Gruesse
Thomas Berger

-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.2.3-nr1 (Windows XP)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org

iQCVAwUBSkh3mGITJZieluOzAQLDKAQAsayRM/y9KZUHF+Ou/WKVk4jU9uMAzxP2
MdOcPo0/lnJDkVxKcFfDW3H6hbjbQZiNO2Yf3JQNeCi2QTLwpLXK1SIF5N7Z5Cst
BNLRxM81sIexqdKN5UPgTCriepc/NOuQjhZdLKrpKw6Aup/MAM/3p0USSKR/6U2H
SiUMyaUooDI=
=F+YV
-----END PGP SIGNATURE-----



Mehr Informationen über die Mailingliste Allegro