AW: [Allegro] BITV, barrierefreie Bibliotheken

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Do Jul 14 12:19:24 CEST 2005


Gerhard Englert schrieb:
> 
> 
>>Kann das denn wahr sein, daß dies ausnahmslos gefordert wird?

> Um diese Frage nach "ausnahmslos" zu beantworten, muss man wohl die BITV
> selbst zu Rate ziehen.
> 
> http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/
> 
Knackpunkt ist wohl die Erwartung, daß alles per geeigneter Software 
akustisch umsetzbar (vorlesbar) sein müsse. Das freilich kann nur 
klappen, wenn jeder Sprachwechsel im Text markiert ist und Akronyme, 
Symbole, nichtlateinische Buchstaben, roemische Zahlen etc. in 
sprechbarer Weise dargestellt sind.
Praeparieren Sie ein paar markante Beispiele von Titelanzeigen und legen 
Sie diese den BITV-Verantwortlichen vor, mit der Bitte, Ihnen 
vorzugeben, wie diese Texte aussehen muessten, damit sie den 
Vorstellungen entspraechen. Danach kann man pruefen, ob es realisierbar ist.

 >> Mein Befehl lautet "bevollgen".
Wirklich? Ist das neue Rechtschreibung (Volksetymologie...) oder gehört 
das auch zu den BITV-Vorschriften, weil besser vorlesbar als "befolgen"?


-- 
Bernhard Eversberg
UB Braunschweig
Tel. 0531 391 5026
E-Mail: b.eversberg at tu-bs.de



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