Koerperschaften

Thomas Berger ThB at gymel.com
Fr Okt 1 12:07:51 CEST 2004


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Liebe Liste,

da habe ich eben moeglicherweise etwas falsches Behauptet


"Jahresbericht / Historischer Verein Murnau am Staffelsee / im
Auftrag der Ueberkoerperschaft mit Illustrationen von B.E."

bzw.

"Jahresbericht des Historischen Vereins Murnau am Staffelsee / im
Auftrag der Ueberkoerperschaft mit Illustrationen von B.E."

scheinen doch legal (obwohl das obere wirklich komisch
aussieht). D.h. es ist doch eher #20 + #39 in beiden Urheberfaellen
(bzw. #19, #20, #39 falls man bei im Sachtitel genannten Urhebern einen
AST bilden moechte).

#19 und #20 duerfen dann m.E. " / " enthalten, was eine
Zeichenfolge ist, das bei normaler Transkription von
Titeln nicht existieren darf.

viele Gruesse
Thomas Berger





Thomas Berger wrote:
| Lieber Herr Eversberg, liebe Liste,
|
| Bernhard Eversberg wrote:
|
| | On 1 Oct 04, at 10:02, Hieronymus wrote:
| |
| | Aufnahmen von beteiligten Körperschaften habe ich bisher so angegeben:
| |
| | Aufnahmen von Körperschaften als Urheber:
| | Historischer Verein <Murnau>:
| | Jahresbericht / Historischer Verein Murnau am Staffelsee. -
| | Murnau : Histor. Verein Murnau, ...
| |
| | im Kategorienformat:
| | #20 Jahresbericht
| | #39 Historischer Verein Murnau am Staffelsee
| | #60 Historischer Verein <Murnau>
| | ...
| |
| | Das ist nicht gut. Kein Programm, sogar allegro nicht, kann erkennen,
| dass #20 um
| | den Urhebernamen ergaenzt werden muss, weil der Titel unspezifisch
| ist, oder ob
| | der Titel eben nicht ergaenzt werden muss. Die Tatsache der
|
| Naja, aber fast: #60 vs. #61 setzt ja fest, dass es sich um einen der
| wenigen Faelle von Urheberschrift handelt. Hier gibt es nur zwei
| Faelle, naemlich "Urheber im Sachtitel enthalten" oder "Urheber zum
| Sachtitel zu ergaenzen". Im ersteren Fall muss strenggenommen eine
| #18 vergeben werden und #20 enthaelt einen Ansetzungstitel. Wuerde
| man so sorgfaeltig arbeiten, muesste #60 stets an #20 fuers Register
| angehaengt werden. So sorgfaeltig arbeitet aber niemand, es gibt
| aber evtl. stets eine #19 oder eine komplexe #20...
| Hilfsstrategie, die auch ziemlich gut funktioniert (denn die Liste
| der unspezifischen Sachtitel ist sehr klein), ist, #60 dann
| anzuhaengen, wenn #20 nur aus einem Wort besteht.
|
|
| | Ergaenzungsbeduerftigkeit ist es, worum's geht! Denn im Register 4
| will man ja
| | dann nicht nur "jahresbericht" stehen haben, sondern den ergaenzten
| Titel.
| | Der Name muss also mit in die #20. Denkbar waere auch, eine #61e oder
| sowas in
| | solchen Faellen vorzusehen, die dann bewirken wuerde, dass dieser Name
| im Index
| | zu #20 hinzutreten soll.
| | Die Frage ist also, wie genau dieses in Zukunft gemacht werden soll.
|
| Nun, nach meinem Gefuehl eben nicht mit #61e oder der von Herrn Goebel
| beschriebenen #60e: Das ist zwar von der Parametrierung her am
| elegantesten, aber die *Bedeutung* der Koerperschaft im Zusammenhang
| mit der aktuellen Publikation ist ja nicht anders als bei einem
| nicht zu ergaenzenden Sachtitel (das Argument weitergedacht zwingt
| uebrigens zur Aufhebung des Unterschieds zwischen #60 und #61).
| Jedenfalls sollte anhand des Titels klargemacht werden, dass etwas
| damit zu veranstalten ist, nicht anhand des Koerperschaftseintrags.
| Indikatoren kennt das A-Schema leider nicht, insofern waere ich
| auch nicht fuer die Einfuehrung einer #20e.
|
| RAK §126 6 sagt: "Zum Hauptsachtitel, zu einem Parallelsachtitel
| oder zum Sachtitel eines beigefuegten Werks zu ergaenzende
| Urheber werden ohne einleitende Wendung, jedoch in der Form
| der Vorlage, unmittelbar an den betreffenden Sachtitel, getrennt
| durch Spatium, Schraegstrich, Spatium (" / ") angeschlossen."
|
| D.h. die Vorlageform:
|
| Jahresbericht / Historischer Verein Murnau am Staffelsee. -
|
| ist genau das, was RAK will (§136 2.b) sagt dann, dass auf eine
| nochmalige Urheberangabe verzichtet wird). D.h. Im Prinzip ist der zu
| ergaenzende Urheber in RAK nur eine Vorschrift, in der Verfasserangabe
| #39 auf Wendungen und die Angabe von weiteren Urhebern / Mitarbeitern zu
| verzichten (auch fuer die anderen Unterfall mit dem im Sachtitel
| genannten Urheber ist es so).
|
| Aus Allegro-Sicht ist es also die Kombination #20 + #39, nur
| dass #39 nicht die Verfasserangabe ist, sondern der zu
| ergaenzende Urheber (was bedeutet, #39 sparsamer zu belegen).
| Bzw. der *Zwang* zu #18, wenn der Urheber im HST enthalten ist
| (denn #39 wegzulassen wuerde zur Montage von #60 hinter " / "
| fuehren, es *darf* aber hier kein " / ..." kommen).
|
| Klar ist auch, dass der zu ergaenzende Urheber ueberhaupt nicht
| hilft, um die Titel im Titelregister zu differenzieren: Entweder
| ist er in den Titel hineinmontiert oder in Vorlageform ergaenzt.
| Das ist nach RAK-Logik ja auch voellig o.k., denn die ganze
| Urheberschriftenkonstruktion dient ja dazu, auf Eintraege unter
| dem Titel im AK verzichten zu koennen und nur unter dem
| angesetzten Urheber zu verzeichnen.
|
| Eine RAK-Entwicklung, die ohne Urheberschriften auskommt, hat
| dann eher das Problem, den Titel zu normieren. Das ist beim
| zu ergaenzenden Urheber aber einfach, da ist es wirklich nur
| #20 gefolgt von #60. Beim im Sachtitel enthaltenen Urheber
| muss man wohl einen AST konstruieren, der den Urheber nicht
| mehr enthaelt, (der wird dann wohl "Jahresbericht" heissen).
| Dann bleibt nur noch das Problem, unter all den Saetzen mit
| beteiligten Koerperschaften (denn Urheber im Urheberschriftensinne
| gibt es dann ja nicht mehr) diejenigen zu identifizerieren,
| bei denen die erste beteiligte Koerperschaft zum HST bzw.
| AST im Register angehaengt werden muss. Aus allegro-Sicht
| eigentlich dasselbe Problem wie bisher.
|
| viele Gruesse
| Thomas Berger
|
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