AW: R-Reformkommission entmachtet

Bernhard Eversberg ev at buch.biblio.etc.tu-bs.de
Mo Mär 8 11:29:51 CET 2004


On 8 Mar 04, at 11:43, Osterhus Dr., Ulrich wrote:

> was mache ich nun mit Zöllers Zivilprozessordnung? Seit der 23. Aufl.
> schreiben wir Zivilprozessordnung und nicht mehr Zivilprozeßordnung.

Fuer die Katalogisierung gilt: was auf dem Titelblatt steht, das muss auch so und 
nicht anders erfasst werden!! Und keinesfalls darf man aeltere Titel auf neue
Rechtschreibung aendern, das widerspricht dem Prinzip der vorlagegetreuen 
Erfassung.

Das Problem ist ein anderes: wenn neuere Auflagen oder Hefte mit einem 
orthographisch geaenderten Titel daherkommen, dann muss er natuerlich auch so, in 
der neuen Form, erfasst werden. Es kann dabei das Problem entstehen, ob und wie 
die alten und neuen Ausgaben sich im Katalog zusammenfinden.
Und das Wort "Brennnessel" in einem neuen Titel vorkommt, muessen Sie das so 
erfassen und sich ueberlegen, ob und wie Sie im Wortregister von Brennessel nach 
Brennnessel eine Verbindung herstellen, aber Sie koennen nicht die Schreibungen 
einfach vereinheitlichen.
Das ist der Grund, weswegen ich seit Jahren dauernd gegen die R-Reform 
polemisiere.

Die DB hat, als Anschauungsbeispiel, die Schreibung der "Deutschen 
Nationalbibliographie" ab 2003 auf "... bibliografie" geaendert. Und das ohne 
Not, denn "Bibliographie" gehoert zum Bildungswortschatz und kann deswegen 
beibehalten werden. "Wenn solches am gruenen Holze geschieht", kann ich da nur 
sagen...

B.E.


Bernhard Eversberg
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