Beigefuegt
Allers Heinrich
allers at goethe.de
Mo Nov 8 18:19:17 CET 1999
Christoph Deblon [Deblon at mh-trossingen.de] schlug auf die Frage von
Kathi Frasch <Kathi.Frasch at gmx.de> nach der Art und Weise, wie
beigefügte Werke bei der Katalogisierung zu behandeln sind, vor:
> Um in Ihrem Fall eine RAK-WB-gemäße Anzeige zu bekommen, verwenden
> Sie #18 (Sachtitel- u.- Verf.-Angabe in Vorlageform). Da schreiben
> Sie alles so hinein, wie Sie es nachher auf dem Bildschirm sehen
> wollen, ......
> Für die Indexierung ... verwenden Sie für den 1. Titel natürlich
> #20, für weitere Titel #26 und #262; Sie können in #26 und #262 auch
> mehrere Titel hineinschreiben (mit Leer ; Leer trennen).
> Für die Indexierung der Autoren können Sie #40, #402 bis #409 und
> #40a, #40b, #40c verwenden, ....
Ohne mich als Experten in Fragen der (gar RAK-WB-gerechten)
Katalogisierung beigefügter Werke ausgeben zu wollen, und auch mit der
Bescheidenheit, die dem gut ansteht, der nicht dem täglichen Druck der
harten Praxis ausgesetzt ist, möchte ich etwas zu dieser Frage sagen.
Das hier vorgeschlagene Verfahren ist sicher nur eins von möglichen
Verfahren, und sicher eines, das von äußerstem Pragmatismus geleitet
ist. Aber irgendwie streubt sich etwas dagegen, ein Datenbanksystem, das
anderer Dinge fähig ist, als Schreibmaschine zu benutzen (nichts anderes
tut man, wenn man die #18 so wie hier vorgeschlagen ausfüllt.) Und wenn
man die Autoren so in die #40er Kategorien hineinpackt, wie angedeutet,
dann hat das, was am Ende als Katalogisat herauskommt, mit einer genauen
bibliographischen Beschreibung des fraglichen Objektes wenig zu tun.
Die Entscheidung, wie am Ende verfahren wird, muß sicher von dem
Anspruch abhängen, den man an seinen Katalog stellt. Die Möglichkeiten,
die Allegro bietet, dem Phänomen des beigefügten Werks gerecht zu
werden, sind vielfältig. Wenn es so ist, daß das Standard-Allegro an
dieser Stelle keine Lösung bietet, die höheren (aber nicht unbilligen)
Ansprüchen an einen Katalog gerecht wird, dann beginnt hier der Bereich,
an dem eigenes Einschreiten und Erweitern (ich weiß, nicht jederfrau und
jedermann zumutbar!) von Allegros Standard erforderlich ist - oder auch
nicht:
Zum Beispiel wäre denkbar, die beigefügten Werke aufnahmetechnisch dem
Hauptwerk unterzuordnen, als "Pseudobandaufführung" zu behandeln, und in
die Bandbezeichnung (also entweder in #01 bei hierarchischer Verknüpfung
oder hinter das Gleichheitszeichen, das die Bandsortierhilfe abschließt,
bei identifikationsnummernvermittelter Verknüpfung) die Formel
"Beigefügt: " zu schreiben.
Bei der Entscheidung darüber, wie vorgegangen werden soll, darf nicht
die Frage Ausgangspunkt bilden, wie hier und heute das angezeigt wird,
was man eingibt, sondern ob es in einer kategorienstrukturierten Form
eingegeben ist, die in der Zukunft Ausgabe bzw. Anzeige in jeder
gewünschten Form durch Anpassung der Parametrierung zuläßt, bis hin zur
Überführung der Daten in andere Systeme. Dieser Gesichtspunkt sollte im
Vordergrund stehen bei allen Entscheidungen vergleichbaren Typs, z.B.
auch bei dem Verfahren, das bei In-Katalogisaten (bibliographisch
unselbständigen Schrifttums) anzuwenden ist.
Noch einmal bitte ich um Verzeihung, mich derart weit auf Praxis-Terrain
gewagt zu haben.- Ich bin nun aber auch wirklich gespannt, wie es
anderswo gemacht wird mit Allegro; die Kollegin Frasch kann doch nicht
die einzige sein, die beigefügte Werke in ihrem Material vorfindet!?
Mit freundlichen Grüßen:
Heinrich Allers
Goethe-Institut, München
allers at goethe.de
Mehr Informationen über die Mailingliste Allegro