Allegro-Entwicklung via Fehlermeldungen

Winfried Goss wg at ifs.th-darmstadt.de
Mo Mai 20 15:55:55 CEST 1996


Herr Eversberg schrieb:

> Wir moechten noch was zu bedenken geben:
> An der Liste nehmen Personen mit unterschiedlichstem Kenntnisstand 
> teil. Wenn jemand liest "Programm ... ist gnadenlos verwanzt..."
> kann er das nicht unbedingt korrekt interpretieren.

Interpretationsversuche sollten immer den Kontext beruecksichtigen;
ebenso die Eigenarten dieses spezifischen Kommunikationsmediums
Mailing-Liste, wie von verschiedener Seite bereits angemerkt wurde.

> Erstens ist es 
> aergerlich, wenn dadurch Leute abgeschreckt werden, ein bestimmtes 
> Programm zu benutzen, zweitens kann das enorme Konsequenzen haben:
> jemand liest das, sagt es weiter, und ein Entscheidungstraeger, der 
> das halb mitbekommt, erzaehlt das weiter als "allegro soll ja 
> voellig verwanzt sein ... kam jetzt auf dem Internet durch!" Und 
> andere, die das hoeren und von der Materie absolut nichts wissen, 
> haben ihr bequemes Vorurteil dann fertig. 

Das Problem liegt dann bei denjenigen, die sich ihr Leben mit Vorurteilen
leicht machen wollen. Wollen Sie etwa Dritte dafuer verantwortlich machen,
dass deren in anderen Zusammenhaengen getroffenen Aeusserungen fuer solche
Personen als Entscheidungsgrundlage dienen? 

> Wir wissen doch alle, wie
> leicht total unzutreffende Geruechte entstehen koennen.

"total unzutreffend" als Entgegnung auf "gnadenlos verwanzt" ist wohl
ebenfalls inadaequat zur Charakterisierung der Funktionalitaet des
CockPit-Programms.

> Solche Ueberlegungen bitten wir bei saloppen Aeusserungen an die 
> Liste zu bedenken, und solche Ueberlegungen koennten eine 
> Softwarefirma in der Tat und mit Recht dazu bringen, vor Gericht zu 
> gehen.

Nun mal sachte! Herr Berger hat fuer seinen Lapsus ausreichend Abbitte
geleistet. Einem engagierten Anwender, der sicher nicht mit unerheb-
lichem Aufwand eine Bug-Liste fuehrt - eine Aufgabe, die man eher zu 
zu den Dokumentationspflichten der Softwareentwickler zaehlen moechte -,
vorzuwerfen, er koennte mit solch einer Aussage einer Softwarefirma
Schaden zugefuegt haben, ist ein gar zu abenteuerlich-hypothetisches
Konstrukt. "Mit Recht" kann man so etwas vorbringen, "mit Recht"
vertreten - das duerfte schwerfallen.

Vielleicht ist es nicht notwendig, in Zukunft ueber die Liste nur noch
mit Rechtsbeistand zu korrespondieren, wenn wir fuer ueberspitzte
Bemerkungen entsprechende Ikonifizierungen verwenden.  ;-)

Gruss,
WG
--
Winfried Goss                           Technische Hochschule Darmstadt
                                        Institut fuer Soziologie
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