[Allegro] e-mab2.apr unterdrückt in seltenen fällen das zeilenendezeichen
Thomas Berger
ThB at Gymel.com
Do Feb 19 10:00:20 CET 2015
Am 19.02.2015 um 08:59 schrieb Klaus Lehmann:
>
> Guten Tag Herr Berger,
> danke für Ihre Nachricht.
> Am Mittwoch, 18. Februar 2015 um 23:30 schrieben Sie.
> Ihre Nachricht finden Sie am Ende dieser eMail.
>
>> Am 18.02.2015 um 20:42 schrieb Klaus Lehmann:
>>> Guten Tag Herr Eversberg ,
> ....
>> so ist das in e-mab2.apr halt implementiert: Wenn die #83 nicht so wie im
>> A-Schema vorgeschrieben erfasst ist, ist das MAB-Feld unvollstaendig und das
>> folgende wird drangeklatscht...
> ja, aber das ist doch nun wirklich DUMM!
>
> nur weil ein feld nicht vollständig gefüllt ist, macht der export
> "fehler". er bestraft "uns". dann wäre es doch geschickter, in das
> exportierte feld sowas reinzuschreiben wie "___Vanitas___" oder so ;-)
>
> nee. so geht dat nich!
> kein export darf sich zum richter aufschwingen!
Tja, das Problem ist vielschichtig.
Einerseits gibt es Syntaxvorgaben fuer #83. Andererseits werden
die vom Programm nicht strikt durchgesetzt. Das ist aber
auch klar, bzw. im Rahmen der ueblichen Tradition:
Datenformate sind angeblich regelwerksagnostisch, Regelwerke
formatagnostisch, insofern kann der Anwender sagen (und er
hat auch ohne jegliche Agnostik immer recht): Das soll da
jetzt rein und zwar weil ich finde dass die Feldbezeichnung
irgendwie damit zu tun haben koennte.
Auf einer anderen, staerker geregelten Ebene ist es hanebuechen,
dass der "MAB"-Export aus einer zwar (eigentlich) normierten
aber jenseits aller Regelwerke definierten "Tagungs"-Kategorie
aus dem Namen einer Veranstaltung eine Ansetzung als beteiligte
Koerperschaft nach RAK herbeiphantasiert.
Nur wird ein Anwender nicht unbedingt damit zufrieden sein, dass
seine normierten Kongresseintraege fuer die Katz sind und in die
grosse weite Bibliothekswelt gar nicht exportiert werden duerfen,
da dort nicht vorgesehen. Insofern ist es vielleicht doch besser,
sie unter falscher Flagge irgendwo einzuschmuggeln, schlimmer
als von Schuelerpraktikanten ausgedachte echte KS-Ansetzungen sehen
sie ja auch nicht aus...
(Andereseits gibt es Anwender, die sowohl die Koerperschafts-
ansetzung als auch den normierten Kongresseintrag erfassen,
der Export doppelt das dann - einmal richtig und einmal falsch.
Das ist dann sozusagen die Strafe dafuer, dass man sich an
Regeln halten wollte...)
Worauf ich damit hinauswill: Ja, besonders an Stellen, wo der Export
selber gegen irgendwelche Regeln verstoesst, hat er das Recht
verwirkt zu unterstellen, dass sich die erfassten Daten zu (mindestens)
100% an die Syntaxregeln fuer die jeweiligen Felder oder -Konstellationen
halten und *besonders defensive* Programmierung ist angesagt.
viele Gruesse
Thomas Berger
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