[Allegro] vorschlag/ansätze für ein neues formular: elektronische ressource

Thomas Berger ThB at Gymel.com
Di Jun 10 09:41:02 CEST 2014


Liebe Liste,


Am 09.06.2014 23:03, schrieb Anando Eger:
> Hallo Herr Lehmann,
> 
> in der Beschriebung des "Konsolidierten Formats"
> (http://www.allegro-c.de/doku/form2004/for1h.htm#xtocid4011)
> steht doch
> 
> "Im USMARC gibt es dazu das Feld 856, das u.a. ein Teilfeld $u für 
> den "Uniform Resource Locator (URL) enthält. Wahrscheinlich ist es
> sinnvoll, die MARC-Struktur dieses Feldes hier unverändert zu
> übernehmen, wie bei MAB in 655)."
> 
> Steht dem etwas entgegen?

Nein, und in Fremddatenimporten aus MAB oder MARC bilde ich das
auch 1:1 ab. Natuerlich hat sich in den letzten 20 Jahren eine
Verschiebung ergeben, was die Wichtig- und Nuetzlichkeit der
Unterfelder angeht.

Als zentral haben sich neben $u in den letzten Jahren die
folgenden beiden Unterfelder herausgestellt:

$3 - Art des Bezugs

$A (<-> MARC-Indikator 2) Code mit den Werten
  0 - die Ressource selber
  1 - eine Version der Ressource
  2 - irgendeine in Bezug stehende Ressource
[ 8 - keine einleitende Wendung zu generieren ]

siehe auch < http://www.loc.gov/marc/856guide.html >

Ein Print-Katalogisat, das auf die elektronische Verfuegbarkeit des
Volltexts hinweist und das korrespondierende Katalogisat fuer den
Volltext haetten also identische #8e's, nur dass $A in einem Fall
den Code 1, im anderen den Code 2 traegt.

Ansonsten haben Katalogisate fuer elektronische Ressourcen die
allgemeine Materialbenennung "[elektronische Ressource]" (seit
fast 15 Jahren /NICHT/ mehr "[Computerdatei]"), und als Non-Book-
Materials wird ihnen im Rahmen des Kollationsvermerks auch eine
spezifische Materialbenennung spendiert, etwa "1 PDF-Datei, 30 S."

Lt. Regelwerk (oder DNB-Hausregeln?) sind e-Ressourcen eine Zeitlang
stets als Sachtitelwerke zu behandeln gewesen, das war fuer elektronische
Dissertationen recht befremdlich, bei der e-Version von Megasellern
der Trivialliteratur ist es vollends absurd geworden. Zur Erleichterung
der Datenuebernahme zwischen den verschiedenen Versionen ist diese
Regeln m.W. irgendwann eher stillschweigend in der Versenkung
verschwunden, einzelne (Alt-)Katalogisate dieser Art findet man aber auch
aktuell noch in den Verbuenden.

Ob es noch verbreitet ist, e-Books als Sekundaerformen einer
(eventuell nur hypothetischen) Print-Ausgabe zu behandeln, weiss
ich leider nicht, ich gehe einmal davon aus, dass die Katalogisierungs-
anweisungen der Bibliotheksverbuende hier halbwegs aufeinander
abgestimmt sind.


viele Gruesse
Thomas Berger



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