[Allegro] ALF-Ausnahmefristen
Panski, Regine
Regine.Panski at kg.berlin.de
Fr Jul 11 13:41:39 CEST 2014
Hallo Herr Berger,
die Ausleih- und Ausnahmefristen sollten dem Bedarf der Bibliothek angepasst werden.
Wir haben keine Medientypen, unsere "Normal"-Leihfriten stehen in den Leserklassen.
Präsenz-Exemplare sind im Exemplar-Datensatz gekennzeichnet:
#9DGl²s20131206²e1²d20131129²lLS²vp²z2013/002269²aKG 00038015²F1
Beispiel normale Ausleihe für Richter (laut Leserklasse 5 Werktage). Wird da jetzt ein Präsenz-Exemplar verbucht kommt die Frage: "Präsenz-Exemplar, trotzdem verbuchen?" Bei ja wird die Leihfrist genommen, die in der Leserklasse steht.
Bei verbuchen mit Ausnahmefrist wird nach dem Einlesen des Benutzerbarcodes und des Exemplar-Barcodes das Feld mit der Ausnahmefrist eingeblendet und man kann hier die Anzahl der Ausleihtage eintragen.
Leiht man ein Präsenz-Exemplar mit Ausnahmefrist aus, kommt zuerst die Frage ob das ausgeliehen werden soll, danach ggf. das Feld mit der Ausnahmefrist.
Mit freundlichen Grüßen
Regine Panski
-Stellvertretende Leiterin der Bibliothek-
Kammergericht
Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin
(030) 90152411
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Allegro [mailto:allegro-bounces at biblio.tu-bs.de] Im Auftrag von
> Thomas Berger
> Gesendet: Freitag, 11. Juli 2014 12:53
> An: Allegro-C Diskussionsliste
> Betreff: [Allegro] ALF-Ausnahmefristen
>
> Lieber Herr Eversberg, liebe ALF-Interessierte,
>
> beim upgraden einer aelteren Anwendung auf die aktuellen
> ALF-Flexe (speziell alf.flx vom August 2011) fiel auf,
> dass nun staendig nach Ausnahmefristen gefragt wurde,
> was vorher nicht so war.
>
> I.
> Ich bin dem einmal nachgegangen, verursacht wird das
> durch Code ab Zeile 25 in alf.flx:
>
> #uaF // StandardFrist wegnehmen
>
> var $Uaf
> Praesenzbestand: auch Ausl. mit Ausnahmefrist
> ins #uaf 28
>
>
> Ich halte das fuer kein sinnvolles Flex-Kommando, der Effekt
> ist jedenfalls, dass *vor* den iV-Wert "28" gesetzt wird und
> die Kombination dann nach #uaf geht. Sollte $Uaf einen Wert
> gehabt haben, etwa "10", so landet anschliessend "2810" in
> #uaf - das waeren ausnahmsweise 8 Jahre und ist gewiss so nicht
> beabsichtigt.
>
> Meine Vermutung ist, dass die "28" an der Stelle Schmutz aus
> irgendeinem Edit-Unfall oder einer nachlaessigen Ueberarbeitung
> ist, aber weil exakt die drei Zeilen mit V31.8 hinein gekommen
> sind ist schwer zu entscheiden, was das sollte.
>
> II.
> Es sind hier zwei Sorten "Ausnahmefrist" am Werk, und zwar einmal
> die per $Uaf in alf.inc konfigurierbare Ausnahmefrist fuer
> Praesenzbestand (der ja eigentlich gar nicht ausleihbar ist)
> und zum anderen der Aufruf mit gesetztem #uaf aus alf.rtf
> "mit Ausnahemfrist" (das geht direkt auf a-chkout.flx das
> mit dem Kommentar beginnt "wird aufgerufen von alf.flx,
> nicht direkt!".
>
> Mir scheint, dass das zwei unabhaengige Mechanismen sind,
> Harmonisierung waere aber wuenschenswert. Dafuer muesste
> allerdings geklaert werden, wie die benoetigten Funktionen
> und ihr Zusammenspiel eigentlich aussehen sollten:
>
> a) Angenommen, ich aktiviere die Funktion "mit Ausnahmefrist"
> und breche damit bewusst die ueblichen Fristregelungen fuer
> die einzelnen Medien: Will ich dann Praesenzbestand
> ebenfalls unter genau dieser Frist (zumindest als Vorschlag)
> entleihen oder will ich gerade an dieser Stelle dann doch
> noch den Riegel vorschieben und das, was /prinzipiell/
> nicht ausleihbar ist auch im Modus "mit Ausnahmefrist"
> immer noch als nicht entleihbar behandeln?
>
> b) Dementsprechend bei Setzung der Praesenzbestand-Ausnahmefrist
> in $Uaf: Soll Prasesenzbestand damit auch bei regulaeren
> Entleihungen generell zur "ausnahmsweisen" Ausleihe unter
> der einkonfigurierten Ausnahmefrist angeboten werden oder soll
> diese Ausnahme nur dann eine abweichende Ausnahemfrist darstellen,
> wenn ohnehin im Spezialmodus "mit Ausnahmefrist" operiert wird?
>
> [Die oben zitierte Stelle aus alf.flx ab V31.8 passt auf keins von
> beiden, denn das Einimpfen einer gesetzten $Uaf an der Stelle fuehrt
> dazu, dass jegliches Medium im Regulaerbetrieb seine normalen Fristen
> verliert, nicht nur Prasesenzbestand]
>
> Meine Frage ist, ob man diese beide Sorten Ausnahmen in
> einem Modell zusammenfassen kann oder ob die Praxis in
> den Bibliotheken eher so ist, dass es alle nur denkbaren
> Sorten Ausnahmen gibt und eher keine Festlegungen, dass
> gewisse Ausnahmen vorgesehen sind und regelhaft verarbeitet
> werden und andere Ausnahmen auch ausnahmsweise nicht
> gwaehrt werden?
>
>
> III. (etwas anderes Thema als I. und II., es geht aber ebenfalls
> um Ausnahmen)
> In der fraglichen Bibliothek gibt es eine grosse Leserklasse
> "Praesenznutzer", im Benutzerklassensatz sowie den zugehoerigen
> Medientypsaetzen sind sowohl die Leihfrist als auch die
> Maximalzahl der Medien auf "0" eingestellt. Versuch der
> Ausleihe (die Ausweise sind nicht speziell eingefaerbt und
> es muss ja nicht unbedingt boeser Wille am Werk sein, wenn
> ein Benutzer mit Ausweis und Buch zur Theke wandelt und etwas
> ausleihen will) fuehrt nun zur Rueckfragen bezueglich
> ausnahmsweiser Ueberschreitung der Frist von 0 Tagen /und/
> ausnahmsweiser Ueberschreitung der maximalen Medienzahl von 0.
> Das ist aber alles so beilaeufig dass die Bibliothek fuer
> die Thekenkraefte lieber irgendwo (nein: frueh!) eine fundamentale
> Warnung "Praesenznutzer, darf nicht ausleihen" einblenden moechte.
> (da gilt das dann strikt und ohne Ausnahmen, weil der Unterschied
> zwischen den Nutzerarten an hinterlegter Kaution und moeglichem
> Regress haengt - anderswo stelle ich mir vor dass Ausnahmen
> wiederum moeglich gemacht werden sollten)
>
> Es gibt in ALF gesperrte Benutzer (eher im Sinn von gesperrten
> Ausweisen?), abgemeldete Benutzer und solche deren Ausweis
> abgelaufen ist, all das passt nicht auf "Praesenznutzer".
> Strenggenommen muesste analysiert werden, ob fuer alle
> Medientypklassen die Ausleihe faktisch unmoeglich ist (wohl
> aber Vormerkung?), oder fallbezogen, ob fuer alle Medien des
> aktuellen Ausleihvorgangs die Ausleihe verweigert werden wird.
> Das ist kompliziert, aber in alf.flx wird recht frueh der
> Leserklassensatz konsultiert und wenn man daraus Schluesse
> ziehen darf, waere das Ziel auch erreicht:
>
> Was /Fristen/ angeht, so sind die Einstellungen im Leserklassensatz
> ein Fallback oder Default: Fehlt der Medientypsatz oder hat er
> fuer die Frist keinen Eintrag, so gilt die Frist aus dem
> Leserklassensatz.
>
> Was aber die Maximalzahl Medien angeht, bin ich mir nicht sicher,
> ob das aehnlich gehandhabt werden sollte, oder ob noch weitere
> Zusammenhaenge gelten sollen: Ist die Maximalzahl Medien im
> Leserklassensatz wirklich nur ein Fallback oder nicht eher ein
> Gesamt-Deckel? D.h. wenn ich lt. Medientypsaetzen 5 Buecher und
> 2 DVDs ausleihen darf, ist dann noch relevant ob im Leserklassen-
> satz als Maximalzahl "5", "7", "12" oder "0" steht?
> Und wenn der Medientypsatz "Spiel" nicht existiert bzw. keine Zahl
> setzt, ist eine hilfsweise gezogenen "5" aus dem Benutzerklassensatz
> dann als Limit "5 Spiele" oder "5 Medien insgsamt" zu verstehen?
>
> Ich muss zugeben, dass mir die Interpretation "Gesamt-Deckel"
> im konkreten Fall sehr zupass kam: Steht im Benutzerklassensatz
> "maximal *0* Medien", dann waeren eventuelle hoehere Werte in
> den Medientypsaetzen damit potentiell ohnehin in Konflikt und
> ich fand es daher "sauber", sofort (und ohne Untersuchung der
> Medientypsaetze) auf "Praesenznutzer" zu schliessen und die
> versuchte Ausleihe fruehzeitig abzuwuergen bzw. mit einer Zusatz-
> warnung zu versehen.
>
> Doppelfrage auch hier: Wie ist es eigentlich gedacht, wie wuerde
> man es in einer "Normalbibliotek" handhaben (und passen die beiden
> und die derzeitige Implementierung zusammen?)
>
> viele Gruesse
> Thomas Berger
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