[Allegro] neu: allegro-utf8 v3.2 ist erschienen [Chinesisch, Japanisch und Koreanisch]

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Mi Jun 12 09:24:01 CEST 2013


Am 12.06.2013 02:33, schrieb Allers zur Anfrage von Lehmann:
>
> Das heißt: Sie beantragen oder schlagen vor die Erweiterung des
> Personen-Stammsatzes um die folgenden Felder:
>
>> #4nf"#4nf fruehere Namensform:"|1
>> #4ns"#4ns spaetere Namensform:"|1

Bei Personen geht's darum, *einen* Datensatz für *eine * Person zu
haben, auf daß der Katalog seine Funktion erfüllen könne,
zusammenzuführen, was diese Person veröffentlicht hat und was über
sie veröffentlicht wurde. Namensänderungen sind daher zweckmäßigerweise
als (in alter Sprechweise) Verweisungen zur Ansetzungsform anzulegen,
unter der sich dann alles Material versammeln soll. Namensänderungen
machen, anders gesagt, nicht aus einer Person eine andere Person. Und
speziell: auch Verheiratung macht aus einem Menschen keinen anderen.
Beispiel:  http://d-nb.info/gnd/118588419

Körperschaften sind etwas anders zu sehen: sie haben keine fortlaufende
Identität, wie eine Person, und eine Namensänderung geht, zwar nicht
immer, aber oft, mit vielerlei Veränderungen vor sich, die es sinnvoll
erscheinen lassen, dann von einer *neuen*, anderen Körperschaft zu
sprechen, die katalogtechnisch mit der alten per Verweisungen (#6nf im
früheren, #6ns im späteren Datensatz) zu verbinden ist.
Wollte man wie bei Personen verfahren, würde sich bei so mancher
Körperschaft - sie leben ja oftmals viel länger als Personen - so viel
unterschiedlichstes Material ansammeln, daß es nicht mehr besonders
übersichtlich wäre, sondern eine Trennung in mehrere Ergebnismengen für
mehrere Epochen der Existenz der Körperschaft ist dann eher sinnvoll.
Beispiel: http://d-nb.info/gnd/4251837-4

Bedenkt man noch die internationalen Körperschaften, bei denen man
schon ohne jede Namensänderung zahlreiche verschiedensprachige
Verweisungen hat, dann wird klar, daß, sähe man in Körperschaften
so etwas wie juristische Personen und wollte sie als solche
auch bei Namensänderungen zusammenhalten, unhandlich voluminöse
Datensätze entstünden.

Das sind in etwa die Überlegungen, die zum Verzicht auf #4nf und #4ns
geführt haben. Meines Wissens hat auch die GND dafür keine Entsprechungen.

>> #4ni"#4ni PND-Nr.:"
>> #4nn"#4nn (neu) GND-Nr.:"
>
IdNummern können genausogut im normalen Bereich #89X angelegt werden,
wir schlagen dafür  #89P  und #89G  vor. Denn es ist nicht zwingend,
in Personensätzen NUR Felder mit #4n zu verwenden.

B.Eversberg






Mehr Informationen über die Mailingliste Allegro