[Allegro] #60 : sein oder nicht sein? s.a. allegro-Format 2004

Klaus Lehmann lehmann_klaus at t-online.de
Mo Jun 29 07:03:50 CEST 2009


On Sun, 28 Jun 2009 00:39:35 +0200 Thomas Berger wrote:

guten morgen herr berger


<>> ich benötige eine korrekte aussage, ob #60 erlaubt ist oder nicht.
<>
<>was heisst denn "erlaubt": Technisch ist es erlaubt, da im Format
<>erwaehnt. Und "das Format" wird sich normalerweise hueten, vormals
<>definierte Kategorien abrupt zu unerlaubten zu erklaeren,
schliesslich
<>aendern sich durch so einen definitorischen Akt nicht auf einmal
<>die wo auch immer (auf Rechnern, die nicht einmal eingeschaltet
<>sind) vorhandenen Daten im A-Schema.

also, wenn ich die info habe, daß #60 obsolet sei, dann streiche ich
das aus den formularen.
richtig oder falsch? ich erwarte sicherheitshalber bitte eine antwort
hierzu aus BS.



<>
<>Aber Sie fuerchteten sich angeblich vor dem RAK-Gericht und nicht vor
<>dem Allegro-Tribunal. Insofern muessen wir uns auf einen RAK-
<>Sachverhalt einigen, der durch #60 abgebildet werden soll und
<>koennen dann nachsehen, ob dieser RAK-Sachverhalt durch irgendeine
<>Regelwerksaenderung abgeschafft worden ist oder werden wird.

aber herr berger 
[anleitung: etwas spöttisch jetzt zu lesen...]
haben sie noch nie bibliothekare erlebt, die mit rak argumentieren?!
der "punkt sitzt nicht richtig" usw. da kann man verzweifeln, wenn man
dann viel(!) hirnschmalz in der apr aufwenden muß(!), für diesen einen
spezialfall, den gewünschten punkt genaudahinzusetzenwoerhinsoll.
seufz.
und letztlich hole ich (argumentativ) auch mal die "rak-keule" heraus,
wenn ich versuche (erfolgreich!) den kollegen beizubringen, daß das
soundso gemacht werden muß(!). aber gerade wenn kollegen anfangen mit
körperschaften zu argumentieren, da streiche ich meist die segel. 
ich fange jetzt gar nicht an zu erzählen, von der einen bibliothek, die
mehr körperschaftsstammdatensätze als monographiedatensätze hat. man
kann sachen erleben....[spott weg]

aus den anschliessenden (Ihren) formulierungen erkenne ich für mich,
daß man #60 nicht pauschal in die #61 stopfen kann..... aber auch daß
es keinen grund gibt, die #60 im formular weiter anzubieten....


<>
<>Das allegro-Formatdokument ist allerdings wenig aussagekraeftig,
<>anhand der Analogie zu #40 und meiner Kenntnis der
Montagevorschriften
<>zum Aufnahmekopf und zur Bildung der Verfasserangabe in den
<>Standardparameterdateien kann ich Ihnen nur folgende zwei, nicht
<>identische Interpretationen anbieten:
<>
<>A.
<>Das A-Format ist woertlich zu nehmen, d.h. #60 enthaelt den/die
<>Urheber im RAK-Sinn, #61 den/die sonstigen beteiligten
Koerperschaften.
<>In diesem Fall waere #60 eine wirklich haeufige Kategorie.
<>
<>B. (Eine Teilmenge von A.)
<>#60 ist in Bezug auf die Ansetzung zu sehen, d.h. es enthaelt den/die
<>Urheber im Fall von Urheberschriften (also solche, die nicht unter
<>Personen anzusetzen sind, und in derem Sachtitel die Koerperschaften
<>genannt sind oder zu ihm zu ergaenzen sind, weil er sonst zu generell
<>waere).
<>In diesem Fall waere #60 eher exotisch (zumindest fuer die meisten
<>Bibliotheken), und nur bei Zeitschriften und Zsn-artigen Reihen
<>(Jahrbuecher, ...) typisch.
<>
<>In beiden Varianten muesste #60 uebrigens wiederholbar sein...
<>
<>Ich tendiere zur Interpretation B., denn #60 wird (oder wurde) in
<>vielen Parameterdateien zur Kopf-Bildung herangezogen und beim
<>Fingieren der Verfasserangabe bei fehlender #39 - anders als #61 -
<>nicht herangezogen.
<>
<>Weil fuer die Anzeige der Effekt von
<>
<>#20 Mitteilungen  Urheber
<>#60 Urheber
<>
<>und
<>#20 Mitteilungen
<>#61 Urheber
<>
<>eher identisch ist (mal abgesehen vom Kartenkopf) und man nicht jedem
<>zumuten mag, alle §6xx der RAK praesent zu haben, ist meine
Faustregel
<>etwa wie folgt:
<>
<>1.) #60 nie benutzen, ausser bei Zeitschriften etc., oder man weiss
genau
<>    was man tut.
<>
<>2.) Zeitschriften moeglichst nie selber katalogisieren.
<>
<>viele Gruesse
<>Thomas Berger

viele grüße
ihr klaus lehmann





Mehr Informationen über die Mailingliste Allegro