[Allegro] #60 : sein oder nicht sein? s.a. allegro-Format 2004
Thomas Berger
ThB at Gymel.com
So Jun 28 00:39:35 CEST 2009
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Lieber Herr Lehmann,
> guten abend,
> um es klar zu sagen
> ich benötige eine korrekte aussage, ob #60 erlaubt ist oder nicht.
was heisst denn "erlaubt": Technisch ist es erlaubt, da im Format
erwaehnt. Und "das Format" wird sich normalerweise hueten, vormals
definierte Kategorien abrupt zu unerlaubten zu erklaeren, schliesslich
aendern sich durch so einen definitorischen Akt nicht auf einmal
die wo auch immer (auf Rechnern, die nicht einmal eingeschaltet
sind) vorhandenen Daten im A-Schema.
Aber Sie fuerchteten sich angeblich vor dem RAK-Gericht und nicht vor
dem Allegro-Tribunal. Insofern muessen wir uns auf einen RAK-
Sachverhalt einigen, der durch #60 abgebildet werden soll und
koennen dann nachsehen, ob dieser RAK-Sachverhalt durch irgendeine
Regelwerksaenderung abgeschafft worden ist oder werden wird.
Das allegro-Formatdokument ist allerdings wenig aussagekraeftig,
anhand der Analogie zu #40 und meiner Kenntnis der Montagevorschriften
zum Aufnahmekopf und zur Bildung der Verfasserangabe in den
Standardparameterdateien kann ich Ihnen nur folgende zwei, nicht
identische Interpretationen anbieten:
A.
Das A-Format ist woertlich zu nehmen, d.h. #60 enthaelt den/die
Urheber im RAK-Sinn, #61 den/die sonstigen beteiligten Koerperschaften.
In diesem Fall waere #60 eine wirklich haeufige Kategorie.
B. (Eine Teilmenge von A.)
#60 ist in Bezug auf die Ansetzung zu sehen, d.h. es enthaelt den/die
Urheber im Fall von Urheberschriften (also solche, die nicht unter
Personen anzusetzen sind, und in derem Sachtitel die Koerperschaften
genannt sind oder zu ihm zu ergaenzen sind, weil er sonst zu generell
waere).
In diesem Fall waere #60 eher exotisch (zumindest fuer die meisten
Bibliotheken), und nur bei Zeitschriften und Zsn-artigen Reihen
(Jahrbuecher, ...) typisch.
In beiden Varianten muesste #60 uebrigens wiederholbar sein...
Ich tendiere zur Interpretation B., denn #60 wird (oder wurde) in
vielen Parameterdateien zur Kopf-Bildung herangezogen und beim
Fingieren der Verfasserangabe bei fehlender #39 - anders als #61 -
nicht herangezogen.
Weil fuer die Anzeige der Effekt von
#20 Mitteilungen ▼ Urheber
#60 Urheber
und
#20 Mitteilungen
#61 Urheber
eher identisch ist (mal abgesehen vom Kartenkopf) und man nicht jedem
zumuten mag, alle §6xx der RAK praesent zu haben, ist meine Faustregel
etwa wie folgt:
1.) #60 nie benutzen, ausser bei Zeitschriften etc., oder man weiss genau
was man tut.
2.) Zeitschriften moeglichst nie selber katalogisieren.
viele Gruesse
Thomas Berger
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