Re: [Allegro] allgemeine frage zur a-konfiguration #60 u.a. (Körperschaften)

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Di Feb 17 08:27:33 CET 2009


Thomas Berger schrieb, seinen Ruf als Apodiktiker festigend:
> 
> Das ist alles ziemlich vermurkst, vermutlich weil der
> Niedersaechsische Monographiennachweis nicht wirklich RAK-kompatibel
> war und das A-Schema gewisse Vereinfachungen suggeriert, die es
> nicht gibt.
> 
Richtig ist, daß der "Urheber" schon im RAK2-Prozeß als Auslaufmodell
gesehen wurde und AACR2 sogar keinen substantivischen Begriff dafür
mehr hatte ("... work emanates from a corporate body..."). Ein zu
katalogisierendes Objekt identifiziert sich zuerst über seinen Titel,
der bei zu geringer Aussagekraft einer Ergänzung durch einen
Körperschaftsnamen bedürfen kann. Personen und Körperschaften
sind getrennte Entitäten, in Normsätzen zu beschreiben und zu
Titelsätzen in Beziehung zu setzen.
RDA kennt weder persönlichen noch körperschaftlichen Verfasser, sondern
nur den "Creator", der auch eine Körperschaft oder eine Familie (!) sein
kann. Es gibt jedoch einen, der die "principal responsibility" trägt
(18.3), und nur der ist "Core element", alle anderen sind optional.
Die Kriterien für eine solche Verantwortlichkeit sind im Falle der
Körperschaft (19.2.1.1) dieselben wie in dem berüchtigten "case law"
21.2B2 der AACR2. Die "Rule of three" ist also auf nur noch einen
zurückgestutzt. Die Argumente, die zu diesem einen hinführen, sind
inhaltlich dieselben, die früher zur Haupteintragung hinführten, nur
sollen diese Sachen alle nicht mehr so heißen.

Was muß uns das alles kümmern? Das Ausgeben einer Devise steht uns
natürlich nicht zu, wir zitieren aber eine, die einer der Skeptiker
in der RDA-Liste so formuliert hat:
"Don't ask, what RDA can do for you, ask what you can do for
better metadata".

Und bessere Metadaten, das können nach heutigem Verständnis nur welche
sein, die das Schwergewicht auf die Auffindbarkeit legen, nicht auf
die minutiöse Beschreibung und Bestimmung von Haupt- und Nebeneinträgen.
Die Frage ist also: Über welche Körperschaftsnamen soll das Objekt
auffindbar sein? Diese Namen (oder IdNummern) kommen in #61x und basta.
(Ansonsten wird ja längst vieles getan, Stichwort "enrichment", was mit
den Regeln, welchen auch immer, gar nichts zu tun hat, aber die
Katalogqualität weit mehr anhebt als all die alten Konzepte es in
neuen Gewändern könnten.)

Bergers umfängliche Sophistereien und halbgare Mutmaßungen führen zu
nichts Brauchbarem, wir nehmen Abstand von weiterer Kommentierung.

B.Eversberg






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