AW: [Allegro] Unterdrücken der Anzeige von Feld 39

Thomas Berger ThB at Gymel.com
Mo Feb 25 17:18:51 CET 2008


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Lieber Herr Voss, liebe Liste,

| könnte man mit einem Eintrag in das Feld 18 nicht das Umsetzten des
| Inhaltes von Feld 60 in ein (noch nicht) belegtes Feld 39 verhindern?

Also, zum Sprachgebrauch: Es wird ja nichts in #39 eingetragen oder
umgesetzt, sondern die Anzeige emuliert oder simuliert eine fehlende #39
anhand der normierten Sucheinstiege aus #40ff-#57ff und #60ff/#61ff.
Die resultierende (ISBD-artige) Anzeige ist ein gut lesbarer Fliesstext,
der wegen seiner Interpunktion die bibliothekarischen Konzepte noch
gut auszeichnet, aber auf konkrete Kategorienummern wenig Rueckschluesse
erlaubt.


| Beispiel für Generierung eines Feldes 39 aus Feld 60:
|

[Kopf: ]
| Mitteilungen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft / Deutsche
Bodenkundliche Gesellschaft.
|    Göttingen
| ISSN 0343-107X
| Verl.-Ort ab Bd 56: Oldenburg
|
| Anzeige mit zusätzlichem Feld 18 (mit dem Inhalt von Feld 20):


[Kopf: ]
| Mitteilungen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft. -
|    Göttingen
| ISSN 0343-107X
| Verl.-Ort ab Bd 56: Oldenburg

Nun, Sie sehen, dass es geht...

*Doppel*arbeit der Erfassung der angesetzten Form der (persoenlichen
oder koerperschaftlichen) Urheber sowie der Vorlageform nimmt einem
strenggenommen niemand ab:

In der Situation ohne Koerperschaften gibt es oft verbalen Ballast
in der Verfasserangabe, der transkribiert werden muss (und sei es
nur ein simples "von" zwischen " / " und "Peter Mueller", dass es
eher einfach ist, #39 staendig zu erfassen, als die wenigen Faelle
zu bemerken, wo die Vorlageform der Verfasserangabe zufaellig durch
die Software "errechnet" werden kann. Soweit zur strengen Lehre. In
der Praxis halte ich es fuer legitim (und so machen es die meisten)
nur in den wenigen Situationen #39 zu erfassen, wo Transkription der
Vorlage zur Erhellung der besonderen Umstaende beitraegt.

Sind allerdings Koerperschaften beteiligt, so gibt es fast immer
einen gravierenden Unterschied zwischen Ansetzungs- und Vorlageform,
dass #39 unverzichtbar ist (und auch, weil die Reihenfolge der
Nennung der Vorlage entsprechen wollte, allegro die Koerperschaften
aber zugunsten der Personen ans Ende rueckt).

Im Fall von echten Urheberwerken (typischerweise ganz ohne beteiligte
Personen, in der Natur eigentlich nur bei Zeitschriften und Reihen
anzutreffen), bescheren uns die RAK einen eigenartigen Schlenker, indem
dort schon angelegt ist, dass der Urheber

b1) entweder im (stets unspezifischen) Sachtitel enthalten ist
~  (das ist Ihr Beispiel oben, #18 ist korrekt)
oder
b2) dazu zu ergaenzen ist (das war mein Beispiel von vorhin). In diesem
~  Fall sieht das " / " zwar aus wie die Verfasserangabe, ist es im
~  ISBD-Sinne auch, im RAK-Sinn ist es aber noch Teil des Titels (und
~  evtl. doch beteiligte Personen kommen nach meiner Erinnerung hinter
~  einem etwas ueberraschenden zweiten " / ", davor jedoch noch der
~  eventuelle Zusatz zum HST [vielleicht sollte ich noch einmal in die
~  RAK schauen, bevor ich weiter plaudere, es ist schon mindestens drei
~  Monate her, dass ich mir das genauer angesehen habe]).

[Nach meiner unmassgeblichen Interpretation kommt dieses Geschlenkere
uebrigens hauptsaechlich dadurch zustande, damit man auch nach RAK
halbwegs vernuenftige Gesamtitelangaben hinbekommt, ohne hierfuer
voellig neue Regeln fuer die Titelbestimmung des Gesamtwerks einfuehren
zu muessen.]

In MAB gibt es Datenfelder fuer den Ansetzungssachtitel (310), den
Sachtitel in Vorlage- oder Mischform (331), den zu ergaenzenden
Urheber (333), die allgemeine Materialbenennung (334) und den/die
Zusaetze zum HST (335). Feld 331 ist dabei obligatorisch.
Hat man also im Sachtitel genannte Verfasser (alte Drucke!) oder
Koerperschaften oder zum Sachtitel zu ergaenzende, erfasst man
stets #331 wie die Vorlage, laesst #359 (Verfasserangabe in
Vorlageform) i.a. weg und baut ggfls. noch einen Ansetzungstitel.

Das Allegro-Format dreht die Angelegenheit leider noch einmal (das war
vermutlich als gut gemeinte Vereinfachung gedacht, ist in letzter
Konsequenz aber fatal), denn hat man keinen Ansetzungssachtitel, so ist
#20 die Vorlage- oder Mischform, hat man einen, so ist #20 der
Ansetzungstitel, und #19 die Vorlageform, wenn es nicht gar #18 ist.
Kategorie #20 ist aber eigentlich Pflicht (irgendetwas sollte z.B.
indexiert werden), und auch der einzige Ort, um zu ergaenzende Urheber,
allgemeine Materialbenennungen und Zusaetze unterzubringen. Ein
Ansetzungstitel hat diese Elemente aber eigentlich nicht, und in #19
oder #18, die ganz stark vorlagegemaess definiert sind kann man sie
nicht mit erfassen. Verzwickt.

Im Fall zum Sachtitel zu ergaenzender Urheber ist es nun auch so,
dass man den normierten Einstieg #60 natuerlich nicht los wird, #20
Pflicht ist (und den zu ergaenzenden Urheber mit Spezialsyntax lt.
Datenformat auch enthalten sollte, denn sonst sieht man ja gar nicht,
dass hier einer zu ergaenzen war). Erfasst man nun auch noch #18, tippt
man den Urheber also strenggenommen ein drittes Mal ab, da sehnt man
sich schnell nach der Schreibmaschine zurueck (oder zu PICA, das ja
die Kunst vervollkommnet hat, unter Ausnutzung aller Sonderzeichen auf
der Tastatur ganze Titelaufnahmen in einem einzigen Feld 4000 abzulegen
;-).

Und bei Datenimporten stellt sich hier und auch im Fall der im
Sachtitel enthaltenen Urheber die Frage, wie die Importroutine
zwischen Belegung von #18 statt #19 (oder #20) ueberhaupt entscheiden
soll, diese Differenzierung mit der netten Auswirkung, die Anzeige
sowohl der echten als auch der emulierten #39 zu unterdruecken, ist
weder im Regelwerk noch den relevanten Fremddatenformaten angelegt.
[Andererseits gehen sowohl Regelwerk als auch die Fremddatenformate(!)
nicht davon aus, dass man einen Computer zur Verfuegung hat, der
eigentlich ganz nuetzliche Aufgaben wie Emulieren von #39 uebernehmen
kann]




Fuer die Praxis koennte ich mir folgende "Reparatur" an den
Standardparametern vorstellen (aber ich schrieb vorhin schon, dass
ich nicht weiss, wieviele Anwender "falsch" #60 statt #61 belegen,
das mag historische Gruende aus der Genese der Parameter haben, die
ich hier nicht auch noch ausbreiten moechte):

Nach Ausgabe von #19 bzw. #20 wird #39 wie gehabt ausgegeben, sofern
belegt. Ist #39 nicht belegt, wohl aber #60 belegt, wird generell auf
das Fingieren einer Verfasserangabe verzichtet. Damit ist man zwar
#18 noch nicht fuer die Lindwurm-Sachtitel Alter Drucke losgeworden,
kommt bei Zeitschriften aber mit #20 (nebst zu ergaenzendem Urheber)
bzw. #19 und/oder #20 (mit enthaltenem Urheber) aus, und hat dann immer
noch #39 in petto um " / " anzuschliessen mit "herausgegeben von ..."
oder "unter Mitarbeit ...". Ich stelle mir vor, dass das ein recht
regelgetreues Resultat ergeben wird, das stets ohne #18 und fast immer
ohne #19 auskommt und daher die oben angedeuteten Probleme mit
allgemeiner Materialbenennung und Zusaetzen nicht virulent werden
laesst.

viele Gruesse
Thomas Berger

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