[Allegro] aLF-Mahnwesen

Anando Eger a.eger at aneg-dv.de
Mo Mai 29 17:37:48 CEST 2006


Lieber Herr Eversberg,

> > 2.) Beim Registrieren der Mahnungen werden, wenn keine Mahngebühr 
> >     festgelegt ist, leere Gebührensätze (Summe=0) erzeugt, wohl, weil
> >     diese dann als Kriterium für den Mahnbriefexport benutzt werden.
> >     Hier entsteht erhöhter Aufwand, weil dann später Gebührensätze mit
> >     der Gebührensumme 0 wieder aussortiert werden müssen.    
> > 
> >     Das Teilfeld #9DH $m wird dann erst beim Mahnbriefexport belegt.
> > 
> >     Warum das alles?
> > 
> >     In der DOS-Version war der Ablauf so: Die Registrierung belegte
> >     #9DH$m, so daß dann über den Schlüssel |;MM(datum)/(benutzercode)
> >     der Mahnexport (schon schön nach Benutzer sortiert) erfolgen konnte.
> > 
> >     Das im aktuellen Flex-aLF verwendete Verfahren hat zudem den Nachteil, 
> >     daß jeder am gleichen Tag angelegter ungetilgter Gebührensatz als
> >     Mahnfall aufgefaßt wird.
> > 
> >     Ich plädiere dafür, die Regeln für die Erzeugung der Teilfelder und
> >     Indexeinträge wie in der DOS-Version zu belassen.
> > 
> Wie wär's, wenn wir die Gebührensätze mit Betrag 0 beim Mahnexport dann
> einfach wieder löschen? Es kommt dann ein Erinnerungsschreiben raus und
> der Gebührensatz aber verschwindet - darum geht's doch?

Nein, ich wollte neben dem Kompatibilitätsargument nur weitere anführen.

Da die Flex-aLF-Funktionen erst nach und nach entstehen, wird für die 
verbleibenden immer noch die aLF-DOS-Version herhalten müssen.

Nur ein Beispiel: Mit der gegenwärtigen Form der Bearbeitung der Stammsätze
für die Speicherung der Benutzungs- und Gebührenordnung kommen die mir
bekannten (Normal)anwender einfach nicht klar. Mit den Masken aus ALFSWB 
sieht das schon besser aus. Als Dokumentation gibt es bisher auch nur die 
alf.doc aus dem ALFWB.V99-Paket.

Es genügt sicher nur einigen Anwendern, wenn die Mahnungsfunktion nur 
eine Teilmenge der ursprünglichen Features realisiert. Deshalb bleibt 
doch nur die Möglichkeit, für eine gewisse Übergangszeit zweigleisig zu 
fahren: z.B. die Ausleihe unter Windows, das Mahnwesen unter DOS benutzen.

Ich denke, wenn auf Ebene der Datensatzinhalte, Indizes und 
(Datenverarbeitungs-)Abläufe das Bisherige erhalten wird, wird der 
Umstiegsprozess für die Anwender, die bereits DOS-aLF benutzen, überhaupt
_schrittweise_ möglich. Würde dieser Grundsatz durchbrochen, könnte der 
Anwender nur das bisherige aLF-Paket vollständig durch ein neues 
(und vollständiges) ersetzen.

Aus diesem Grund - nehmen Sie es mir bitte nicht übel - reite ich permanent
auf der Kompatibilität zwischen Flex-aLF und der DOS-aLF-Version herum.

Zum Speziellen:

1)ALFWB legt Gebührensätze (Mahngebühr, Porto) erst beim Mahnexport an,
  bei einem wiederholten Export für den gleichen Leser und das gleiche
  Registrierungsdatum werden die vorher erstellen Gebührensätze gelöscht
  und neue zum gleichen Vorgang angelegt

  Das hatte den Vorteil, daß man, wenn beim Ausdruck Unstimmigkeiten in den
  Gebühren bemerkt wurden, die Stammsätze zu den Bedingungen geändert
  und der Ausdruck wiederholt werden kann, ohne daß dadurch veraltete
  Gebührensätze in der Datenbank bleiben.

2)Das Teilfeld #9DG$m ist schon als Merker für eine erfolgte Registrierung
  gedacht - warum zum gleichen Zweck noch einmal (u.U. leere) Gebührensätze
  anlegen, die dann im Nachhinein wieder von echten Gebührensätzen unter-
  schieden oder gelöscht werden müssen?

3)Wenn es nach der Registrierung Indexeinträge |;MM... bzw |;MB... gibt, 
  lassen sich Exporte der Mahnschreiben (auch wiederholte für z.B. nur 
  einen einzigen Leser) ohne großen Programmieraufwand anstoßen - gleich,
  ob die Mahnung schon einmal exportiert worden ist oder nicht.

  Falls ein "schon exportiert"-Flag gebraucht wird, könnte man das 
  evtl. in einem bisher noch nicht genutzten Teilfeld des Exemplar-
  satzes unterbringen.

4)In E-WALF.APR (aus E-ALF.APR abgeleitet), Marke #-E wird ein Exemplarsatz 
  erwartet - mit der aktuellen Version funktioniert der Export der Titelinfos 
  nur zufällig deshalb (teilweise), weil 
  * in a-mahnex.flx, anders als im Kommentar vermerkt, der Titelsatz, und
    nicht der Exemplarsatz geladen und übergeben wird
  * in E-WALF.APR #(L das Fehlschlagen von zwei Nachladungen nicht abgetestet
    wird und deshalb (wenigstens) die Titelinformationen auf dem Mahnschreiben
    erscheinen.

Ich bin mir bewußt, daß die Umsetzung des oben gesagten einige Änderungen an
den a-mahn??-Dateien nach sich ziehen würde, denke aber, daß das der Weg des
geringsten Aufwandes (über alles gesehen) ist. 

Was meinen Sie? Ich betätige mich auch gern weiter als Tester ;-)

Viele Grüße
Anando Eger

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