aLF-Gebuehren

Robert Fischer rfb at blinx.de
Fr Jan 4 11:25:15 CET 2002


Liebe aLF-Freunde und -Fachleute,

bei aLF-Anwendern stellten sich Fragen:

1. Ob das, was in der aLF-DOC steht, sich irgendwo so gezeigt hat.

"Es wird geprueft, ob Verzugsgebühren, abhaengig vom Medientyp und/oder der
Leserklasse des Entleihers, angefallen sind. Gegebenenfalls wird dies
gemeldet und die Gebuehren werden registriert."

Hat irgendjemand realisiert, dass bei der Rueckgabe eines Mediums ggf.
ausstehende Gebuehren gleich bemerkt werden koennen.
Gibts dazu eine notwendige Indexierung oder hats was mit "Primaerschluessel"
zu tun. Oder stehts schlicht falsch in der DOC?

2. Hat jemand realisiert, dass gestundete Gebuehren in den urspruenglichen
Gebuehrensaetze nicht kommentarlos als getilgt (=bezahlt) notiert werden,
sondern als storniert. Sie sind ja eben gerade nicht bezahlt worden, sondern
gestundet. Das liesse sich ja theoretisch mit dem Hilfsabschnitt der
Indexierung loesen, aber das Testen will mir muehsam vorkommen, da die
zeitliche Abfolge der aLF-spezifischen Aenderungen der Daten der
Gebuehrensaetze einer DOC entbehrt.

Fragen ueber Fragen auch 2002.

Fuer positive Hinweise dankbar zeigt sich

mit freundlichen Gruessen und guten Wuenschen fuer 2002

Robert Fischer Berlin
rfb at blinx.de
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