Namenskonflikt

Thomas Berger ThB.com at t-online.de
Fr Mai 19 12:34:54 CEST 2000


Lieber Herr Eversberg, liebe Liste,

> Nein, "unser" allegro ist nicht geschuetzt, es kann dort nicht gemeint
> gewesen sein. Der  "Markenschutz" kostet beim Patentamt DM 500.
> Als wir das herausfanden, waren laengst mehrere Produkte, nicht nur jene
> Musiksoftware, als "allegro" am Markt. Wir haben die Sache dann nicht weiter
> verfolgt. Im Falle "alcarta" war es aber so, dass der Name anscheinend
> weltweit noch nicht existierte. Daraufhin habe ich "www.alcarta.com"
> reserviert. Das kostet viel weniger und ist wirksam, denn wer einen neuen
> Namen sich ausgedacht hat, schaut erst mal in die Suchmaschinen, ob es den
> schon gibt. Und wenn, denkt man sich lieber gleich einen anderen aus...

Wirksam wohl vor allem, weil die Bezeichnung "alcarta" fuer ein Produkt
ja nun gibt (und im "geschaeftlichen Verkehr" benutzt wird).
Daher kann Ihnen die Domain auch niemand wegnehmen, selbst derjenige
nicht, der sich "alcarta" beim DPMA schuetzen laesst (dort wird
i.A. nicht geprueft, sondern stets eingetragen, man muss dann
eine Loeschung der Marke anstrengen).

Derzeit passiert so etwas m.W. bei "Webspace": So wie ich es
verstanden habe, hat sich jemand vor ca. 2 Jahren "Webspace"
als Marke eintragen lassen und hat dann alle Welt mit 
kostenpflichtigen Abmahnungen ueberziehen lassen, nicht nur
den Besitzer der Domain webspace.de, sondern alle, die 
Webspace als Webspace in Zeitschriften oder im WWW abonnierten
oder die Seiten besassen, deren URL irgendwo das Wort
"Webspace" enthielt. Es konnte aber wohl im Zuge von
teuren Gegenklagen nachgewiesen werden, dass entweder andere 
"Webspace" schon vorher im geschaeftlichen Verkehr benutzt haben 
und/oder dass Webspace eine nicht schuetzbare generische 
Bezeichnung (so wie Auto) ist.

Vor einigen Jahren passierte soetwas schon einmal bei
Hardware: Intel brachte unter dem Namen "Triton" einen
Chipsatz heraus, wie sich herausstellte, gab es aber
eine hollaendische Markeninhaberin, die daran ziemlich
dann verdient hat: Testkaeufer brachten Haendler dazu,
ihnen das Wort "Triton" in Angebote zu schreiben, woraufhin
dann Abmahnungen faellig waren. Seither haben alle
Chipsaetze etc. nur noch Buchstaben- und Zahlenkuerzel
als Namen, alle Erlkoenige haben Orts- und Fluessenamen
und alle neuen Produkte Kunstnamen (vgl. aber auch
den Reinfall des Automobils "Pajero" in Spanien...)

<FLAME>
Diese Webspace-Angelegenheit und andere wurden dann im WWW und 
in Newsgroups natuerlich heftig diskutiert, woraufhin
findige Anwaelte sofort anfingen, Abmahnungen wegen 
unzulaessiger Rechtsberatung zu verschicken (frei nach
dem Motto: Jede "Tatsachenbehauptung" zu juristisch relevanten
Sachverhalten ist eine Rechtsberatung und daher fuer die
meisten Personen verboten...). Dies ist der allerneuste Trend,
wovon derzeit auch Klaus Graf in Koblenz betroffen ist,
der in irgeneiner bibliothekarischen Mailingliste sich
einmal zu einem juristischen Sachverhalt geaussert hat.
</FLAME>

Marken sind m.W. jeweils nur fuer bestimmte international genormte
Warenklassen gueltig. Eine allegro-Butter koennte man sich
vermutlich immer noch als Marke eintragen lassen. Was ich nicht
weiss, ist nach welchen Kriterien entschieden wird, wenn
die registrierten Markeninhaber von allegro-Butter und 
allegro-Stahl sich um die Domain allegro.com streiten...
(dazu muss natuerlich auch der Inhaber der Domain allegro.com
der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen sein, Provider
und TLD sind dabei egal.)

 
> Andererseits kann auch beim Patentamt niemand einen noch nicht geschuetzten
> Namen jemand anderem wegnehmen, der ihn zwar noch nicht geschuetzt hatte,
> aber nachweislich schon jahrelang benutzte! Das erfuhren wir, als mal

zunaechst wohl schon, s.o.

> jemand vom Patentamt anrief und uns informierte, jemand anders wolle den
> Namen fuer sich reklamieren, und wie lange wir ihn schon benutzt haetten.
> Seit 1981? Ja, das waere lange genug.
> Demnach ist er bis heute immer noch nicht gesetzlich geschuetzt...

und bleibt damit wohl auch nicht schuetzbar.

IANAL
Thomas Berger

P.S. an Rechtsanwaelte: Bitte beachten Sie die vielen Einschraenkungen
und Konjunktive in obigem Text;-)





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