[Allegro] neu: allegro-utf8 v3.2 ist erschienen [Chinesisch, Japanisch und Koreanisch]

Thomas Berger ThB at Gymel.com
Mi Jun 12 09:44:06 CEST 2013



Am 12.06.2013 02:33, schrieb Heinrich Allers:
> Hallo Herr Lehmann:
> 
>> und neu wird dieses jahr sein: cjk-Personenstammdatensätze!
>>
>> Zu letzterem, wer ist bereit, zur Struktur von cjk-Perso's beizutragen?
>>
>> Ich habe schon mal vorgedacht:
>>
>> [Personenstammsatz]
>>
>> #4n "#4n Personenname Ansetzung:"|1
>> #4na"#4na Verweisungsformen:"|1
>> #4nf"#4nf fruehere Namensform:"|1
>> #4ns"#4ns spaetere Namensform:"|1
>> #4nr"#4nr siehe auch:"
>> #4np"#4np Pseudonyme:"|1
>> #4nt"#4nt wirklicher Name:"|1
>> #4nd"#4nd Lebensdaten:"
>> #4nz"#4nz Kommentar:"
>> #4ni"#4ni PND-Nr.:"
>> #4nn"#4nn (neu) GND-Nr.:"
> 
> Hm, in Allegros Systemhandbuch sieht es im Abschnitt B.2.1 derzeit so 
> aus:
> 		#4n	Personenname in Ansetzungsform
> 		#4na 	Verweisungsformen  (andere Schreibweisen etc.)
> 		#4nd	Lebensdaten  (Geburtsjahr-Sterbejahr)
> 		#4np	Pseudonyme  (falls Wirklicher Name in #4n)
> 		#4nr	siehe-auch-Hinweise
> 		#4nt	Wirklicher Name  (falls Pseudonym in #4n)
> 		#4nz	Anmerkungen

und das ist spaetestens seit 1994 (als die PND in der damaligen Form an den
Start ging) an der Realitaet vorbei geplant, insbesondere in folgen wichtigen
Punkten:

* Anmerkungen sind zu differenzieren nach genutzten Quellen,
  ergebnislos eingesehenen Quellen, und weiteren (Definition,
  Benutzungshinweise, redaktionelle Anmerkungen)

* Pseudonyme und wirkliche Namen sind spezielle Formen von - je
  nachdem - Verweisungsformen oder siehe-auch-Hinweisen

Abgesehen von diesen Inkompatibilitaeten dazu noch - bei lokaler
Datenhaltung weniger wichtig - kannte die PND

- Ansetzungen nach diversen anderen Regelwerken (z.B. RSWK),

- Attribute zu Verweisungsformen (z.B. "Geburtsname" oder
  "frueherer Name" oder Anmerkungen zum Regelwerk, dem die
  Namensform entspricht)

- sowie differenzierte "individualisierende Angaben". Darauf
  nimmt eine 2006 veroeffentlichte Anwendungsbestimmung zu den
  RAK-WB Bezug.

- Einige "Verwaltungsangaben", z.B. ob es sich um einen Personen-
  oder Namenssatz handelt, sind nicht unerheblich.


> Das heißt: Sie beantragen oder schlagen vor die Erweiterung des 
> Personen-Stammsatzes um die folgenden Felder:
> 
>> #4nf"#4nf fruehere Namensform:"|1
>> #4ns"#4ns spaetere Namensform:"|1
>> #4ni"#4ni PND-Nr.:"
>> #4nn"#4nn (neu) GND-Nr.:"
> 
> Habe ich Sie richtig verstanden?

Wenn ja, sind das alles Schritte in die falsche Richtung:

fruehere/spaetere Namens*formen* beziehen sich auf fruehere/spaetere
Regelwerke? Welche?

"Spaeterer Name" (als die Ansetzung?) ist ein theoretisch denkbares
Konzept, in freier Wildbahn kommt das aber nicht vor: Regelwerke
verlangten normalerweise, unter der aktuellsten Namensform anzusetzen,
da gibt es dann nichts spaeters. Regelwerke vollziehen allerdings seit
einigen Jahrzehnten den Schwenk, auf die /Gebrauchlichkeit/ des Namens
bei der Festlegung der Ansetzung abzuzielen, da waeren "spaetere Namen"
dann eher solche, die die Person gar nicht genutzt hat (vgl. den Herzog
zu Lauenburg)

PND-Nummer ist seit Jahrzehnten #89T im A-Format.

GND-Nummer ist letztes Jahr faktisch als #89g eingefuehrt worden.


Der Uebergang zur GND hat uns die Aufloesung der bisherigen getrennten
Formate fuer Personen, Koerperschaften (plus Aufloesung einiger Koerper-
schaftskonzepte) und "Schlagworte" gebracht: Das ist jetzt ein
Normsatzformat, naemlich eine Bestimmte Auslegung zur Bestueckung des
Formats MARC21-Authorities.

D.h. gewisse Dinge, die etwa in einem Personensatz "Spezialfelder"
benoetigten (Verknuepfungen mit Koerperschaften fuer Affiliation,
Verknuepfung mit Geographika als Geburtsort, Sterbeort, Begraebnis-
ort, Wirkungsort) sind jetzt generisch abbildbar, MARC21 kennt
eigentlich nur 4er-Felder fuer Namensformen und 5er-Felder fuer
Verweisungen. /Was/ das fuer eine Sorte Verweis ist, wenn etwa
510 im Personensatz vorkommt, das wird explizit und/oder codiert
in Unterfeldern transportiert: Es koennte ein "bibliographischer"
Verweis auf ein (Sammel-)pseudonym sein oder eine "persoenliche"
Beziehung (Mutter, ...) oder eine "berufliche" (etwa VD16-Mitverf.)

[Diese Nutzung von MARC ist eigentlich schon recht nahe an RDF,
indem eben nicht fuer jeden denkbaren (welch' Hybris) Sachverhalt
ein Datenfeld vorgehalten wird, sondern Felder fuer gewisse
Relationen bestimmt sind, die Konkretisierung der Relation wird
dann durch eigene "Vokabulare" ermoeglicht, deren Notationen /
Klartexte werden dann im gleichen Feld angegeben, ebenso Angaben
zum "Scope" (von wann bis wann bestand die Affiliation oder die
Ehe, ...) und zur "Provenance" (was ist die Quelle dieser
speziellen Aussage). MARC-typisch kann allerdings nur eine Verknuepfung
pro Feld transportiert werden, aber auch RDF benoetigt komplexe
Konstruktionen fuer Aussagen ueber Aussagen und adverbiale
Bestimmungen.]

Seit dem Umstieg auf MARC21-artige Strukturen der internen
Datenhaltung in PICA-Systemen wird auch das genutzt, was
MARC bietet. Z.B. die Moeglichkeit, Datenfelder als nicht
fuer die allgemeine Nutzung, aber fuer gewisse Zwecke zu
markieren: Vgl. etwa die mit DE-576 gekennzeichneten Felder
fuer die Originalschriftliche Katalogisierung im Suedwest-
verbund im GND-Satz zu Karl Marx:
http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=4.1/SET=4/TTL=1/PRS=PP%7F/PPN?PPN=118578537


Fuer allegro-Anwendungen gibt es einiges zu beachten:

1. Natuerlich muss die Anwendung nicht einspringen koennen, wenn
   die GND ausfaellt, d.h. der volle Umfang der Daten wird nicht
   unbedingt benoetigt, insbesondere wenn es um Verwaltungs-
   information und Codes fuer die Geschaeftsgaenge der Normdatei
   geht. Eher wuerde man gerne "lokal" noch einiges anderes
   ablegen, das ueber die Normdatei hinausgeht, aber im eigenen
   Katalog nuetzlich waere

2. Niemand will Normsaetze selber anlegen (muss es im Notfall
   aber u.U. koennen: Das sollte dann irgendwie kompatibel sein)

3. Es geht nicht so sehr um ein allgemeines Datenformat (das
   Normdaten aller Zeiten und Voelker egal welcher Quelle in
   einer lokalen Datenbank abdeckt), sondern um eine brauchbare
   Abbildung der konkreten Normdatei, an der man sich normalerweise
   orientiert.

4. Die relevante Normdatei fuer Personendaten ist normalerweise
   die GND. Selbst wenn man sie nicht nutzt, setzt sie derzeit
   wesentliche Standards, die sich andere Normdateien wiederum
   als Orientierung nehmen.

5. Nicht zuletzt wg. VIAF gibt es eigentlich fuer alle "nationalen"
   Normdateien Repraesentationen in MARC21 (wenn ueberhaupt).


D.h. fuer jegliche Allegro-Anwendung in egal welchem Schema sollten
die Felder Normdatensaetz derzeit wie folgt aussehen:
< http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/GND/gndMarcFormat.html >

viele Gruesse
Thomas Berger



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