Re: [Allegro] win-alf: gebührenhinweis fehlt bei verspäteter UND telephonischer verlängerung
Klaus Lehmann
lehmann_klaus at t-online.de
Di Mär 30 09:18:01 CEST 2010
On Mon, 29 Mar 2010 14:06:10 +0200 Bernhard Eversberg wrote:
<>Klaus Lehmann schrieb:
<>> bitte berücksichtigen sie unbedingt die email vom 23.3.2010
(12:57Uhr)
<>> es geht dort um:
<>> win-alf: ein gebührenhinweis/gebührenberechnung fehlt bei
verspäteter
<>> verlängerung UND telephonische Verlängerung
<>>
<>Also nochmal ganz präzise und eindeutig, damit wir nichts falsch
machen:
<>Was genau soll passieren, wenn ein Exemplar als überfällig erkannt
wird
<>beim Verlängerungsvorgang bzw. beim Telefonieren?
guten morgen herr eversberg,
nochmal in rücksprache den vorgang aufgedröselt:
was geschieht bereits/was soll sein
beim verlängern:
=============
[wird bereits durchgeführt:]
-ist eine Verl. möglich,
-liegt eine Vormerkung vor,
-ob das Ex. pünktlich verlängert wird oder ob die Leihfrist überzogen
ist
=> allerdings wird der überzogene zeitraum in kalendertagen angezeigt,
nicht jedoch in öffnungstagen, wie es bei der rückgabe von medien
richtigerweise ist.
[so soll es sein:]
-korrekte berechnung der überzogenen !öffnungs!tagen und der sich
daraus berechnenden verzugsgebühren
=> dieses geschieht ja völlig korrekt bereits bei der rückgabe
überzogener medien
-wenn korrekt berechnet, dann können auch die verzugsgebühren genannt
werden (=eintragen ins benutzerkonto)
info: der verlängerungsvorgang geschieht ohne vorlage der medien.
[zusammenfassung:]
bei der verlängerung muss der gleiche vorgang
-hinsichtlich der überschrittenen leihfrist und der sich daraus
resultierenden verzugsgebühren-
ablaufen wie bei der rückgabe.
danke und viele grüße
Ihr Klaus Lehmann
Mehr Informationen über die Mailingliste Allegro