Kategorien für Videos

Thomas Berger ThB at gymel.com
Fr Feb 7 21:03:03 CET 2003


Liebe Frau Tews,

> es gibt doch sicher Anwender, die unter dem a-Schema auch Videos
> erfassen.
> Wie lassen sich die Merkmale/Felder von Videos möglichst geschickt auf
> die Kategorien des a-Schemas abbilden? Ich möchte an der cat.api  nichts
> ändern,
> bei Restriktionen sollte man wohl eine Art vi einführen, aber möglichst
> nichts weiter tun.
> 
> Wer hat Erfahrungen darüber, welche Merkmale von Videos unbedingt erfaßt
> werden sollten?

Die Deutsche Sporthochschule in Koeln hat bis vor einigen
Jahren ihre Sammlung von Lehrvideos mittels eines Schemas
erfasst, das sich bei genauem Hinsehen als verballhorntes
A-Schema entpuppte. Diese Anwendung fiel aber leider nicht
unbedingt unter das Kriterium "moeglichst geschickt", was
aber auch darauf zurueckzufuehren ist, dass von Hilfskraeften
katalogisiert werden musste (und der Zweck der Datenbank
nicht die Formalkatalogisierung war sondern die Inhalts-
dokumentation). Die Katalogisate sind inzwischen in den 
HBZ-Verbundkatalog ueberfuehrt und koennen dort recherchiert
werden.

Bei der Auseinandersetzung mit dem Material (falsch: mit
den Katalogisaten) fiel mir u.a. folgendes auf, was 
zu beachten waere, wenn man es "geschickt" macht:

- selbstangefertigte Fernsehmitschnitte, oft mehrere 
  auf einer Kassette: Am besten separat katalogisieren,
  und (wie zusammengebundene alte Drucke) irgendwie
  lose verklammern (ueber Signatur, Fussnoten etc.,
  nicht versuchen, hier ein "Bandwerk" zu konstruieren).

- apropos Fernsehmitschnitte: Zusaetzlich zum Produktionsdatum
  (Jahr) auch noch Ausstrahlungsdatum und Sender in einer
  Fussnote (bzw. geeigneten #77ff) vermerken, Sender
  ggfls. auch als Koerperschaft ("Im Auftrag des ZDF" 
  => "PI-Anlass" bzw. "unbeteiligte Koerperschaft" nach RAK)

- Analog vermutlich die von Sendern direkt gelieferten
  Mitschnitte (z.B. als Belegexpemplar oder angefordert)

- andere Materialspezifische #77er betreffen Farbikeit,
  Format und Spieldauer, ist aber eigentlich der
  Kollationsvermerk.

- RAK erfordert neuerdings eine allgemeine Materialbenennung,
  bei Videos vermutlich "AV-Medien", die ist in #20 zwischen
  Sachtitel und Zusatz in [...] zu setzen und stoert
  furchtbar beim Indexieren. Keine gute Loesung im 
  Standardschema in Sicht.

- Sendereihen sind ein Problem fuer sich, insbesondere
  wenn es auch noch vom Sender das Video zur Sendereihe
  zu kaufen gibt: Das heisst alles gleich (also sowohl
  die Sendung in x Folgen und auch das Video in y
  Folgen), dabei haben die Zaehlungen nichts miteinander
  zu tun. 

- Ob bei solchen Sendereihen oder Videoreihen eine
  "Reihe" nach bibliothekarischem Verstaendnis gegeben
  ist, ist mir auch hinterher nie klargewesen: Man 
  ist staendig geneigt, den Titel der Reihe als Titel
  des Videos zu nehmen, weil das unterscheidende
  Kriterium als Titel irgendwie zu duenn ist, eher eine
  sachliche Benennung also, bloss sind es ja fast
  nie begrenzte Sammelwerke, denken Sie aus einem anderen
  Bereich an "Star Treck VIII: Nemesis": Ist Nemesis der
  Titel und "Star Treck" die Reihe? Irgendwie schon,
  aber ein Katalogisat

Nemesis. .... - 2002 (Star Treck ; 8) 

  waere doch sehr befremdlich. Und erst recht

Star Treck. ... 1968 -
   8. Nemesis. - 2002

  (auch hier das Problem, dass es Fernsehserien und
  Spielfilm-"Serien" mit gleichem Titel gibt)

- Die Filmindustrie ist anders organisiert als die
  Buchindustrie (im angelsaechsischen ja auch wieder anders):
  Regisseure sind die handwerklichen oder kuenstlerischen 
  "Autoren" (Fernseh-beitraege haben oft Autoren), "Urheber" 
  sind jedoch die Produzenten. Hier weiss man nie so
  recht, ob es sich um den Namen einer Person oder eine
  Firma handelt, und ob es sich um einen Herausgeber /
  Urheber oder eine Art "Verlag" handelt. RAK-NBM muesste
  hierzu aber klaerendes zu sagen haben.

- Produzent und Sender habe ich nun erwaehnt, anders als
  im (deutschen) Buchwesen gibt es aber bei Videos fast
  immer "Vertriebe", vergleichbar mit Kommissionsverlagen.
  Allerdings gibt es keine Grossisten und daher oft
  verschiedene Vertriebswege, fast immer explizit genannt
  "Vertrieb" und "Verleih", manchmal aber auch "Vertrieb
  fuer ein bestimmtes Land" oder auch fuer bestimmte 
  Kundengruppen (Schulen, Bibliotheken, ...).

- Ganz wichtig, immer den Rechteinhaber vermerken, bzw.
  konkreter den Agenten hierfuer (wg. oeffentlicher
  Wiedergabe, Standfotos, ..., Ausleihe?). Das ist im 
  Zweifel der Vertrieb, manchmal ist jedoch jemand anderes
  genannt.

Konkret fuers A-Schema: es gibt genuegend ungenutzte
#60er, indexiert werden muessen die wenigsten Spezifika
der Videos, wichtig nur, dass sie ermittelt und katalogisiert
werden.

- o.O. (in RAK vorgesehen) und o.J. (in RAK verboten)
  brauchen Sie so haeufig, dass man es schon fast in der
  .CFG als Vorgabe einstellen kann :-)

viele Gruesse
Thomas Berger




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