BMI-Entscheidung Umlaut-Ordnung

Hans Wagner 100412.3613 at compuserve.com
Mo Jul 24 18:19:10 CEST 1995


Liebe Runde,

fuer diejenigen, die sich fuer ABC-Regeln interessieren, gibt es eine "gute"
Nachricht  (warum "gut" nur eingeschrankt, steht am Schluss):

DIN 5007 (ABC-Regeln) gestattet  auch in seiner letzten Fassung (der vom
April 1991), fur den Sonderfall "Umlaute in Namensverzeichnissen", die Um-
laute "im Rahmen der Aufbereitung [mit] den Schriftzeichenfolgen Grundbuch-
stabe + e" gleichzusetzen, was u.a. Telekom und wir Bibliothekare tun. Dies
entgegen der generellenDIN- Regel, dass "mit diakritischen Zeichen verse-
hene Buchstaben einschliesslich Umlaute ... im Rahmen ihrer Aubereitung
ihren jeweiligen Grundbuchstaben gleichgesetzt" werden " (Abschnitt 5.1.1.3,
Abs. 1. Der vorerwaehnte Sonderfall steht im gleichen Abschnitt als Abs. 2).

Ein aus Datenschutzgruenden nicht namentlich genannter Buerger   - ein Pe-
tent, wie es so schoen auf Amtsdeutsch heisst -  hatte sich mit Eingabe vom
25. Januar 1992 an den Petititonsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt mit
der Forderung, "dass von staatlicher Seite aus eine Empfehlung
fur die international uebliche Einordnung der Umlaute ae, oe und ue ausge-
sprochen und bekanntgemacht wird", wobei diese Umlaute verstandlicher-
weise jeweils als Grundbuchstabe mit diakritischem Zeichen geschrieben
waren. Der Petititonsausschuss war der Auffassung, "dass der Petent auf ein
loesungsbeduerftiges Problem aufmerksam macht ... Wenngleich eine verbind-
liche Vorschrift von staatlicher Seite aus nicht ergehen kann, so waere es den-
noch wuenschenswert, dass die Regierung Empfehlungen fur einen einheit-
lichen Gebrauch herausgibt, dem sich die Verfasser unterschiedlicher Lexika
und sonstiger Werke sowie Bibliotheken und Registraturen schrittweise an-
passen koennten, ohne dass auf diese ein entsprechender Zwang ausgeuebt
wuerde ... Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, nach Moeglichkeiten
einer Abhilfe zu suchen".

In seiner Ausschussdrucksache 85 vom 4. Juli 1995 hat nun der Petitionsaus-
schuss, 13. Wahlperiode, ein abschliessendes Schreiben des Bundesmini-
sters des Inneren vorgelegt, in dem  - ohne auf DIN 5007 Bezug zu nehmen  -,
die oben erwahnte  g e n e r e l l e  DIN-Regelung  (Gleichsetzung mit dem je-
weiligen Grundbuchstaben, bei Zusammentreffen ordnet der ohne diakritisches
Zeichen vor dem mit diakritischem Zeichen) als Teil eines "Neuregelungsvor-
schlages zur deutschen Rechtschreibung ... nach seinem Inkrafttreten Bestand-
teil der Regelung der Behoerdensprache auf dem Gebiet der Verwaltung des
Bundes und der Gesetzessprache sein" wird.

Der  weniger gute Teil der Nachricht ist, dass sich verstandlicherweise "alle
uebrigen Bereiche des oeffentlichen wie privaten Lebens ... hinsichtlich evt.
Reglementierungsversuche des Sprachgebrauches einer unmittelbaren Ein-
flussnahme des Bundes" entziehen. Das betrifft insbesondere also Telekom,
wie das leider auch bei uns in Oesterreich der Fall ist, wo unsere OENORM
A 2725 sogar fortschrittlicher ist als die DIN 5007, indem es naemlich bei uns
keine Sonderregelungen fuer "Umlaute in Namensverzeichnissen" gibt.

Wer sich naeher fur die Problematik interessiert und nicht mit direkterem
Draht zum BMI bereits frueher als ich informiert ist, dem sende ich gerne ei-
nige Unterlagen zu. Bitte mich dieserhalben formlos anzu-emailen.

Mit schoenen Gruessen aus Wien

Hans Wagner

e-mail: 100412,3613 at compuserve.com (Achtung: vom INTERNET aus muss
              100412.3613 geschrieben werden!!)
Postanschrift: Dr. Hans Wagner,  Hoher Markt 5/28, A-1010 Wien.
Fax: +431 533 38 85.



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